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Sekt im Büro

Bei diesen Unternehmen ist Alkohol am Arbeitsplatz strikt verboten

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Ob während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert werden darf, entscheidet der Arbeitgeber. Die Handhabung in Baden-Württemberg ist sehr unterschiedlich. Bei manchem Arbeitgeber ist sogar der Geburtstagssekt untersagt.

von Philip-Simon Klein
Alkohol am Arbeitsplatz ist bei manchen Arbeitgebern strikt verboten.
Alkohol am Arbeitsplatz ist bei manchen Arbeitgebern strikt verboten.  Foto: Daniel Maurer (dpa)

Erst die Arbeit, dann das Vergnügen, so lautet die alkoholfreie Übersetzung, des Sprichworts, das sich um Dienst und Branntwein dreht. Doch gibt es die Trennung tatsächlich? Ist Bier in der Mittagspause oder Sekt im Büro erlaubt?

Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Unternehmen und Verbänden ergab, werden Dienst und Schnaps in Baden-Württemberg längst nicht immer strikt getrennt. Uneinheitlich ist die Lage nicht nur in Unternehmen, sondern auch unter Staatsdienern. In diesem Umfeld stand Alkohol jüngst im Fokus eines Justizskandals.


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Für die Landesstelle für Suchtfragen stellt sich die Frage gar nicht erst

Alkohol am Arbeitsplatz sei absolut inakzeptabel, egal, ob auf dem Bau oder im Büro, sagt Christa Niemeier von der Landesstelle für Suchtfragen. "Man muss sich eher fragen, warum das nicht selbstverständlich ist." Feste seien nur außerhalb des Betriebs mit Ausnahmeregeln denkbar. "Jeder Betrieb, der eine funktionierende betriebliche Gesundheitsförderung und ein betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert hat, wird zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Alkohol im Betrieb nichts zu suchen hat", so Niemeier.

Auskünfte, ob es eine Betriebsvereinbarung zum Alkoholkonsum gibt, geben nicht alle Unternehmen. Mercedes, SAP und Würth möchten sich nicht offiziell dazu äußern. Von Bosch in Stuttgart heißt es, verantwortlich für Gesundheit seien Mitarbeiter und das Unternehmen gemeinsam. "Die Arbeitsordnung der Robert-Bosch GmbH regelt, dass hochprozentiger Alkohol während der Arbeitszeit verboten ist", sagt eine Unternehmenssprecherin. Komplettverbote gebe es an einigen Bosch-Standorten. "Bei Kaufland sind der Konsum und das Arbeiten unter Einfluss von Alkohol generell untersagt", sagt eine Unternehmenssprecherin in Neckarsulm. "Das schließt zum Beispiel auch den Sekt am Geburtstag mit ein." Ausnahmen seien Feiern außerhalb der Arbeitszeit wie Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern.

Beim Ausformulieren von Regeln sind Arbeitgeber oft zurückhaltend

Verbände betonen, dass klar kommunizierte Regeln wichtig seien - konkrete Empfehlungen wollen sie aber nicht immer geben. "Klar ist, dass Arbeitgeber ein ausgelassenes Trinkgelage nicht dulden sollten", sagt ein Sprecher des Verbands Unternehmer Baden-Württemberg (UBW). Man unterstütze Betriebe dabei, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern oder den Konsum zu verbieten. Der UBW-Sprecher wies darauf hin, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet sei, Alkoholverbote auszusprechen, sofern das nicht arbeitsschutzrechtliche Vorgaben verlangten. Pflicht ist das etwa beim Bedienen von Maschinen oder Fahrzeugen. Neben der Fürsorgepflicht gelte für Unternehmen, Sicherheit und Produktivität der Belegschaft zu gewährleisten, betont der Sprecher.

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Eine deutliche Ansage wertet auch der Gemeindetag Baden-Württemberg als sinnvoll bei Alkohol-Suchtprävention für Mitarbeiter im kommunalen Dienst. "Es geht einerseits darum, klare Regeln zu haben", sagt ein Sprecher. "Dies kann ein Alkoholverbot sein, es können aber auch Vorgaben sein, aus denen klar ist, dass Alkohol nur bei bestimmten und geeigneten Anlässen zugelassen ist."

Der Gemeindetag geht davon aus, dass die Kommunen verantwortlich handeln

Eine Möglichkeit sei ein absolutes Alkohol- oder Suchtmittelverbot bei der Arbeit, das den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung folgt und abgestimmt mit dem Personalrat erlassen wird. Der Gemeindetag zeigt sich überzeugt, dass die Kommunen dazu einen verantwortlichen Umgang gefunden haben. "Klar ist, dass Alkohol während der Dienstausübung fehl am Platz ist", sagt ein Sprecher.

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Nach Bekanntwerden freitäglicher Sektrunden beim Fall des Polizei-Inspekteurs, hat sich das Polizeipräsidium im Innenministerium einen Alkoholverzicht auferlegt, der auch bei Geburtstagen oder Beförderungen gilt. Laut Ministerium tangiere die "freiwillige Selbstverpflichtung" andere Stellen nicht. Für sein Haus hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesagt, bei einer Beförderung werde schon mal ein Glas Sekt getrunken, man sei schließlich kein "freudloses Haus".

 

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