Was sagen Unternehmen dazu, dass das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft werden soll? Für Audi erklärt eine Sprecherin, man unterstütze eine Angleichung der Nachhaltigkeits-Gesetzgebung in der EU. „International geltende Regeln entfalten eine bessere Hebelwirkung für inner- und außereuropäische Lieferketten.“ Ein Sprecher der Schwarz-Produktion, bei der viele Eigenmarken für Lidl und Kaufland hergestellt werden, sagt: „Als Teil der Schwarz Gruppe begrüßen wir Bemühungen, verbindliche und einheitliche Regelungen zu schaffen, um einerseits die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt sicherzustellen und andererseits für die Unternehmen in den Wertschöpfungsketten Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.“
Deutsches Lieferkettengesetz soll abgeschafft werden: Was bringt das?
Vehement hatte die Wirtschaft gefordert, dass das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft wird. Stattdessen gilt schon bald eine EU-Vorgabe. Warum das Firmen wenig nutzt.
„Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab“, so steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Für diesen Satz haben Wirtschaftsverbände und Unternehmen lange gekämpft. Denn bald gilt das EU-Lieferkettengesetz, weshalb Deutschland mit einem eigenen Gesetz nur unnötige Bürokratie geschaffen habe, so die Begründung. Nur: Was bringt es, ein Gesetz abzuschaffen, wenn ein EU-Gesetz bald ähnliche Vorschriften macht?
„Momentan ist noch gar nichts ausgesetzt“, betont Volker Steinmaier, Sprecher des Verbands Unternehmer Baden-Württemberg (UBW). Denn auch das steht im neuen Koalitionsvertrag, die Berichtspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes sollen erst mal gestoppt werden. Die neue Bundesregierung müsse dieses Versprechen in die Tat umsetzen, mahnt Steinmaier.
Der Schritt sei eine „gewisse Atempause“, vieles im deutschen Gesetz habe man „in vorauseilendem Gehorsam“ geregelt, erklärt Steinmaier. Klar ist aber, dass es weiterhin Personal und Expertise in den Unternehmen braucht, um die EU-Vorgaben umzusetzen. „Die Leute, die man eingestellt hat, kann man vielleicht ein Jahr ins Sabbatical schicken, wird sie spätestens ab 2026 aber wieder brauchen."
Deutsches Lieferkettengesetz könnte wegfallen, EU-Lieferkettengesetz ab 2028
Nur verhalten zuversichtlich äußert sich Christina Nahr-Ettl, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin des Bereichs Unternehmen & International der IHK Heilbronn-Franken. Die IHK habe immer wieder auf den „unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand hingewiesen, der vor allem kleine und mittlere Unternehmen stark belastet“, sagt sie. „Dass das Gesetz in Deutschland nun abgeschafft wird, ist nur folgerichtig.“ Allerdings seien die Berichtspflichten mit dem kommenden EU-Gesetz nur aufgeschoben, nicht vom Tisch.

Denn ab 2028 soll das EU-Lieferkettengesetz erstmals gelten. Die Richtlinie mit dem sperrigen Kürzel CSDDD wurde zwar bereits beschlossen, nach Kritik aus der Wirtschaft hatte das EU-Parlament die Umsetzung der Vorschriften aber um ein Jahr nach hinten verschoben.
Wirtschaft drängt auf weitere Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes
Außerdem soll die Richtlinie abgeschwächt werden: Während ursprünglich Firmen ab 250 Mitarbeitern Rechenschaft über ihre Lieferketten abgelegen mussten, sollen die Vorgaben künftig nur noch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern gelten. Durch diese Änderung werden laut EU-Kommission 40.000 Unternehmen von der Lieferketten-Richtlinie ausgenommen.
Der UBW hofft, dass das Gesetz „möglichst schlank“ gestaltet wird. Die Ankündigung von Union und SPD, EU-Vorgaben eins zu eins umsetzen zu wollen, ohne darüber hinausgehende Vorschriften zu machen, begrüßt der Verband. „Da werden wir die Politik beim Wort nehmen“, sagt Steinmaier. „Nur weil überall unglaublich viel dokumentiert wird, wird die Welt ja nicht besser.“
Deutsches Lieferkettengesetz soll abgeschafft werden: Unternehmen müssen Lieferketten durchleuchten
Aber ist das so? Das deutsche Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer Lieferkette achten, also auch für Vorprodukte, die im Ausland hergestellt werden.
Die Firmen wurden deshalb verpflichtet, ihre Lieferketten zu durchleuchten und Risiken zu dokumentieren. So sollen Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit aber auch Hungerlöhne, Enteignungen und gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen ausgeschlossen werden. Das deutsche Gesetz gilt für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Lieferkettengesetz: Mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen werden geprüft
Und das Gesetz zeigt durchaus Wirkung, wie mehrere Recherchen der „Deutschen Welle“ und internationaler Medien nahelegen. Berichtet wird, dass die Firma Yura serbische Arbeiter ausbeuten soll, mit miserablen Löhnen, psychischem Druck und indem gefährliche Chemikalien eingesetzt werden. Arbeiter berichten, dass sie nicht mehr auf Toilette gehen und nach ihrer Schicht Medikamente zum Einschlafen brauchen. Das südkoreanische Unternehmen liefert unter anderem auch an Audi und Mercedes. Beide Firmen kündigten laut dem DW-Bericht an, die Vorwürfe zu prüfen.
In einem anderen Fall berichteten Mitarbeiter des türkischen Landwirtschaftsunternehmens Agrobay über unmenschliche Arbeitsbedingungen und unrechtmäßige Entlassungen. Die Firma lieferte demnach auch Tomaten an Lidl. Gegenüber der „Deutschen Welle“ erklärte der Discounter im Sommer 2024, man habe die Zusammenarbeit mit Agrobay nach einer Beschwerde beendet.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren Abschaffung des Lieferkettengesetzes
Entsprechend entsetzt sind Menschenrechtsorganisationen und Umweltverbände, dass das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft und das europäische Gesetz verwässert werden soll. „Dies wäre ein massiver Rückschritt für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang globaler Lieferketten – und sendet ein fatales Signal an die vielen Unternehmen, die die Regelungen bereits erfolgreich umsetzen“, erklärt etwa Heike Drillisch von der Initiative Lieferkettengesetz. Die Vorgabe habe bereits in kurzer Zeit zu strukturellen Verbesserungen geführt.
Kritik kommt auch von Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland: „Das Lieferkettengesetz abzuschaffen, ist keine Politik für Menschen: Das ist Politik für Unternehmen, die keine soziale Verantwortung übernehmen wollen.“

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