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Mindesteinkaufswert vorgeschrieben

Bargeld abheben bei Lidl: Zwei Neuerungen für Kunden an der Kasse

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Geld abheben beim Einkaufen – das ist bei Lidl schon länger möglich. Nun erweitert der Discounter seinen Service mit zwei Neuerungen an der Kasse. 


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Wer bei Lidl in Deutschland nicht nur den Wocheneinkauf erledigt, sondern bloß wenige Produkte kauft, kann ab sofort ab einem Einkaufswert von 99 Cent Bargeld an den Kassen abheben. Der Lebensmitteleinzelhändler senkt den Mindesteinkaufswert für die gebührenfreie Bargeldabhebung von fünf auf unter einen Euro. Das teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Erste Gerüchte hatten in den vergangenen Tagen bereits die Runde gemacht.

Dabei können die Kunden einen Betrag zwischen 10 und 200 Euro abheben, teilt Lidl mit. Hierfür müssen sie vor dem Bezahlen an der Kasse den gewünschten Wert nennen und ihre Pin eingeben. Das Abheben von Bargeld ist auch bei kontaktloser Zahlung möglich, teilt der Discounter weiter mit. Auf dem Kassenzettel sei dann genau ersichtlich, welcher Betrag ausgezahlt wurde. Denn dieser werde separat von der Einkaufssumme ausgewiesen, damit die Kunden einen Überblick behalten. Auf dem Kontoauszug sei die Bargeldauszahlung entweder im Verwendungszweck hinterlegt oder sie werde zusätzlich zum Einkauf aufgelistet.

Lidl führt neue Grenze für Bargeld-Abhebung ein: Es gibt noch eine zweite Neuerung

Die Senkung des Mindesteinkaufswertes sei nicht die einzige Neuerung, betont das Unternehmen der Schwarz-Gruppe: Zusätzlich zur Girocard können Kunden künftig auch mit Kredit- und Debitkarte, also Visa und Mastercard, Bargeld abheben.  

Bargeld beim Einkaufen abheben ist inzwischen weit verbreitet. Erst im vergangenen Monat hat die Stiftung Warentest 23 verschiedene Anbieter unter die Lupe genommen, darunter Handels­ketten wie Aldi, Denns, Edeka, Kauf­land, Lidl und Rewe sowie Drogerien wie DM, Müller und Ross­mann, dazu die Baumärkte Obi, Globus und Toom.  In manchen Märkten reicht heute bereits ein Kauf­preis von einem Cent, schreiben die Tester. Bei der Einführung vor gut 20 Jahren habe der Mindest­einkaufs­betrag meistens bei 20 Euro gelegen Die Ober­grenze für Abhebungen ist einheitlich 200 Euro, ergaben die Vergleiche. 

Bargeld-Abheben bei Lidl: Der Händler ist nicht zur Auszahlung verpflichtet

Die Auszahlung klappe demnach bei allen Händ­lern im Test mit der Girocard, früher EC-Karte genannt. Debitkarten von Mastercard und Visa dagegen lassen sich nicht über­all nutzen - bei Lidl wurde diese Option auch erst jetzt eingeführt. Ähnlich sehe es bei Kreditkarten aus. Die Tester vermuten, dass dies auch daran liegt, dass für den Händler höhere Gebühren fällig werden als beim Einsatz der Girocard.

Die „Stiftung Warentest Finanzen“ weist außerdem darauf hin, dass Händler grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, Bargeld auszuzahlen. Haben sie selbst zu wenig Geld in der Kasse – zum Beispiel morgens nach Ladenöffnung –, können sie den Wunsch ihrer Kundschaft ablehnen.

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