Nordheimer Anlagenbauer in Schwierigkeiten: EFS beantragt Schutzschirmverfahren
Das Nordheimer Unternehmen EFS beliefert vor allem Autohersteller mit Geräten zum Heben schwerer Lasten. Nun ist es unter ein Schutzschirmverfahren geschlüpft.
Die kriselnde Automobilindustrie hat den Nordheimer Anlagenbauer EFS Gesellschaft für Hebe- und Handhabungstechnik erfasst: Die Geschäftsleitung des Unternehmens mit mehr als 70 Beschäftigten hat beim Amtsgericht Heilbronn ein Schutzschirmverfahren beantragt. Als vorläufiger Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dietmar Haffa von der Stuttgarter Kanzlei Schultze & Braun eingesetzt.
Zuvor hatte es einen deutlichen Auftragsrückgang gegeben, heißt es in einer Mitteilung. In den vergangenen Wochen seien die Kostenstrukturen auf den Prüfstand gestellt und verschiedene Möglichkeiten geprüft worden, sich konsequent neu auszurichten.
Autobranche derzeit zentrale Kundengruppe des Nordheimer Anlagenbauers EFS
EFS hat sich seit seiner Gründung 1996 auf Anlagen und Geräte konzentriert, mit denen schwere Lasten wie Motoren, Scheiben oder Bleche präzise bewegt und eingebaut werden können. Sie werden vor allem in den Fabriken von Autoherstellern und ihren Zulieferern eingesetzt. „EFS hatte schon jede zweite Tür eines namhaften Autoherstellers in der Hand“, erläutert Geschäftsführer Albert Ebert.

In den vergangenen Jahren hatte das Unternehmen vom Boom der Branche noch profitiert: Mehrfach wurde der Firmensitz in Nordheim in Produktion und Verwaltung erweitert, 2008 entstand eine Schwestergesellschaft in den USA und 2013 eine Tochtergesellschaft in China. Die jüngste im Unternehmensregister einsehbare Bilanz für 2023, eingereicht im Dezember 2024, weist einen solide finanzierten Betrieb aus. „Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar“, heißt es darin – entsprechend plötzlich und massiv muss der Einbruch gekommen sein.
Nordheimer Anlagenbauer EFS führt Geschäftsbetrieb „vollumfänglich fort“
„Unseren Geschäftsbetrieb führen wir vollumfänglich fort, unseren Verpflichtungen kommen wir uneingeschränkt nach“, sagte nun der geschäftsführende Gesellschafter Ebert in einer Belegschaftsversammlung. Er verwies darauf, dass die Gesellschafter das Schutzschirmverfahren unterstützen, heißt es weiter.
„Dieses Verfahren versteht EFS als Möglichkeit, zukünftig auch für Projekte außerhalb der Automobilindustrie Produkte zu entwickeln“, erklärt Dirk Eichelbaum von DHMP Restrukturierung, der für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter bestellt wurde. „Unter dem Schutzschirm hat EFS die Zeit und den rechtlichen Schutz, sich neu aufzustellen. Die Geschäftsführung bleibt uneingeschränkt handlungsfähig“.
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