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Höhere Vergütungssätze und Hoffnung auf steuerliche Vereinfachung für Strom aus Photovoltaik

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Beschlossen: Der Sonnenstrom wird wieder lukrativer. Jetzt dürfte es sich wirklich lohnen, Module mit mehr als zehn Kilowattstunden aufs Dach zu packen. Und es gibt eine ganz neue Einspeiseform.

Solarstrom soll einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten. Ohne die privaten Investoren wird das nicht funktionieren. Deshalb werden die Rahmenbedingungen nun verbessert.
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Solarstrom soll einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten. Ohne die privaten Investoren wird das nicht funktionieren. Deshalb werden die Rahmenbedingungen nun verbessert. Foto: dpa  Foto: Daniel Reinhardt

Die Installation von Photovoltaikanlagen wird sich für private Immobilienbesitzer in Deutschland wieder mehr lohnen. Es gibt künftig eine höhere Vergütung für den Solarstrom und neue Möglichkeiten bei der Einspeisung. "Gewinne von sechs Prozent pro Jahr sind auch bei vorsichtiger Kalkulation möglich", erklärt Franz Pöter vom Solar-Cluster Baden-Württemberg. Die Belastung durch die EEG-Umlage ist bereits zum 1. Juli weggefallen. Künftig könnte es auch noch steuerliche Erleichterungen geben. Beschlossen sind diese indes noch nicht.*

Kräftiger Zuschlag soll Planungssicherheit bringen

Zahlreiche Regelungen hatten eine Investition in Solaranlagen zuletzt erschwert. Monat für Monat etwa sanken die garantierten Einspeisevergütungen bis auf zuletzt 6,24 Cent, während die Installationsbetriebe Wartezeiten von vielen Monaten und teils annähernd einem Jahr hatten. Jetzt gibt es Planungssicherheit. Der Satz wird auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom angehoben - für Anlagen bis 10 Kilowatt peak (kWp). Es ist ein Plus von 31 Prozent.

Bei Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten die Betreiber für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent jetzt reduzierte Sätze in einer Staffelung zwischen 7,38 und 7,83 Cent, wie die Stiftung Warentest aufführt.

Immer jeweils 0,4 Cent extra gibt es für Betreiber einer Anlage, wenn sie in die Direktvermarktung gehen, erläutert das Solar-Cluster. Diese Variante wählen Privatpersonen bisher in der Regel allerdings selten. 


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Die Sätze bleiben so bis 2024, danach wird der jeweilige Satz halbjährlich um ein Prozent reduziert. Pöter findet, damit gebe es jetzt keinen Grund mehr, mit einer Investition zu warten. Und die Stiftung Warentest erklärt: "Gute Erträge sind möglich, fallen Hauseigentümern aber nicht in den Schoß." Denn: Solaranlagen sind zuletzt immer teurer geworden.

Kurz vor der Sommerpause beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben am 7. und 8. Juli das Paket aus dem Hause von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossen. Und über manches war man auch in der Branche überrascht. Nicht nur die hohen Vergütungssätze, sondern auch eine neue Form der Einspeisung gibt es nun.

Neue Einspeisevariante

Wer sich etwa entschließt, keinen Strom selbst zu verbrauchen - etwa weil die Anlage auf einem Mietshaus installiert wird oder auf einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude - der kann sich für eine Volleinspeisung entscheiden.

Dann profitiert man nicht vom günstigen Eigenverbrauch, erhält aber pro Kilowattstunde 13,0 Cent. Bei größeren Anlagen bis 40 kWp werden die Sätze für den über 10 kWp hinausgehenden Anlagenteil wieder reduziert. Im Normalfall lohnt es sich aber, einen möglichst großen Teil des selbst produzierten Stroms auch selbst zu verbrauchen.

Endlich wird die 10-kW-Grenze aufgeweicht

Die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vor vielen Jahren eingeführten Hürden für Anlagen über 10 Kilowatt peak werden nun nach und nach entfernt. Vor einem Jahr etwa hatte es bereits für die Besitzer kleiner Anlagen die Möglichkeit gegeben, die Einkünfte aus der Solarstromproduktion nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Eine steuerliche Erleichterung für Betreiber von Anlagen, die mehr als 10 kWp haben, ist allerdings nicht Teil des beschlossenen Gesetzespakets. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf Nachfrage unserer Zeitung, dies sei bisher nicht über ein Gesetz geregelt gewesen, sondern über ein Rundschreiben aus dem Bundesfinanzministerium (wir berichteten).

Damals wurde mit Schreiben vom 2. Juni 2021 und 29. Oktober 2021 geregelt, dass Einkünfte aus dem Betrieb dieser kleinen Photovoltaikanlagen auf Antrag nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Erfasst werden Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kWp. "Beim Betrieb dieser Anlagen wird widerlegbar eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei angenommen", erklärt das Bundesfinanzministerium.


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In mehreren Beiträgen von Fachmagazinen wird vermutet, dass eine solche Regelung bis Herbst kommen könnte. Das Bundesfinanzministerium erklärt gegenüber unserer Redaktion allerdings: Ob und inwieweit weitere Regelungen „angezeigt sind“, werde aktuell geprüft. „Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass sich Aussagen zu einem Zeitrahmen nicht treffen lassen.“

Immerhin: Die EEG-Umlage, die für selbst verbrauchten Strom bei Anlagen über 10 kWp anteilig bezahlt werden musste, ist Geschichte. Nur bei der Einspeisevergütung gibt es noch unterschiedliche Sätze für kleinere und mittlere Anlagen. Doch das ist nachvollziehbar: Je mehr Kilowatt man auf das Dach baut, desto günstiger wird es pro Kilowatt installierter Leitung.


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Zurückhaltendes Lob

Der Bundesverband für Erneuerbare Energie sieht in den Maßnahmen einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Das Paket öffne die Tür Richtung Klimaneutralität einen kleinen Spalt. "Damit Deutschland hindurchschreiten kann, muss aber noch mehr passieren", findet BEE-Präsidentin Simone Peter. Von anderen Branchenexperten wird gelobt, dass der bürokratische Aufwand für Anlagenbetreiber und Installateure reduziert wird. Das ist auch notwendig, denn bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen. Aktuell liegt Deutschland bei etwa 42 Prozent.

 

*Hinweis in eigener Sache: In einer ersten Version dieses Artikels entstand der Eindruck, dass die steuerlichen Erleichterungen bereits beschlossen sind. Dies ist nicht der Fall, wie eine Nachfrage im Bundeswirtschaftsministerium ergab. Zudem waren die Vergütungssätze missverständlich dargestellt. Wir haben die betreffenden Stellen korrigiert. Wir bitten die Fehler zu entschuldigen.

 

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