In Mannheim wird um die Sanierung des Rheindamms gestritten
Tausende Bäume sind in Gefahr: Die Sanierungspläne des Regierungspräsidiums Karlsruhe stoßen auf Widerstand bei Stadt und Bürgern.

Im Stadtgebiet von Mannheim soll ein Teil des südlichen Rheindamms saniert werden. Das Projekt könnte zu einer Katastrophe für die Natur werden, fürchten Kritiker. Tausende Bürger und die Stadt selbst wollen deshalb verhindern, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) seine Sanierungspläne umsetzt.
Tausende, teils sehr alter Bäume sind in Gefahr
Der Damm dient dem Hochwasserschutz in den Stadtteilen Lindenhof, Niederfeld und Neckarau, er ist aber nicht mehr auf dem neuesten Stand. Bei einem Hochwasser könnten so die Häuser von Tausenden Mannheimern überflutet werden. Der Damm soll deshalb so schnell wie möglich saniert, beziehungsweise laut dem Vorschlag weitgehend neu gebaut werden.
Dafür müsste eine 60 Meter breite und 3,9 Kilometer lange Schneise durch das Naherholungsgebiet Waldpark entlang des Flusses geschlagen werden. Tausende teils sehr alte Bäume würden dem zum Opfer fallen. Doch gegen die Pläne gibt es massiven Widerstand. Rund 5500 Einwendungen gegen das Vorhaben sind eingegangen. Auch die Stadt selbst sagt Nein.
Die Stadt hat sich ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet
Mannheim hat sich zu ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet und arbeitet seit Längerem an Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Dazu gehört auch, für mehr Kühlung in innenstädtischen Bereichen zu sorgen, etwa durch Grünschneisen, die für eine kontinuierliche Frischluftzufuhr sorgen. Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), der vor dem Ende seiner Amtszeit steht, hatte zuletzt immer wieder öffentlich mehr Tempo beim Klimaschutz angemahnt und eigene Versäumnisse in der Vergangenheit eingeräumt.
Gutachten schlägt schonendere Variante vor
Auf den Punkt Klimaschutz beziehen sich auch die Einwände, die die Stadt jetzt vorgebracht hat: "Der vom RP eingereichte Plan zur Rheindammsanierung berücksichtigt den bereits seit Jahrzehnten verfestigten planerischen Willen der Stadt Mannheim in Richtung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung nicht hinreichend", heißt es in dem Schreiben. Die Planung verletze die Stadt in ihrer vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht geschützten Planungshoheit. "Wir wissen um die Bedeutung des Gebiets", sagt Kevin Ittemann, Sprecher des Dezernats 5 für Klima und Umwelt.
Nun, da auch eine "deutlich baumschonendere Sanierungsmethode" vorliege, sei diese vorzuziehen. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt demnach, dass es eine einfache und resiliente Alternative für die Sanierung gibt, mit der die Hochwassersicherheit gewährleistet und der Eingriff wesentlich verringert werden könnte. Statt auf Neubau setzt das Konzept auf "Ertüchtigung der Bestandsdämme". Große Teile des Baumbestands könnten laut der Variante erhalten werden, sagen die Befürworter.
Bürgerinitiative findet, die Stadt hätte schon früher agieren können
Seit Ende 2020 mobilisiert die Initiative Waldpark Mannheim gegen das Vorhaben nach den Plänen des RP. "Grundsätzlich sind wir froh, dass die Stadt jetzt Einwand erhoben hat, aber das hätte schon viel früher erfolgen können", sagt Sprecherin Sabine Jinschek. Die Pläne seien 2018 erstmals vorgestellt worden, der Prozess sei weit fortgeschritten. Dem widerspricht Kevin Ittemann und verweist auf die notwendigen Verfahrensschritte: "Von spät kann keine Rede sein."
Die eingegangenen Einwendungen sollen nun kategorisiert und anschließend an das Regierungspräsidium Karlsruhe übermittelt werden. Wie es danach weitergeht, wollen weder Ittemann noch Jinschek mutmaßen.
Hochwasserschutz ja, aber nicht so
"Wir wollen Hochwasserschutz, aber wir werden alles tun, was rechtlich möglich ist, um die Umsetzung dieser Pläne zu verhindern, sagt Jinschek. Vertreten wird die Initiative Waldpark dabei von der bekannten Hamburger Umweltrechts-Anwältin Roda Verheyen. Sie hält die RP-Variante laut einer Mitteilung der Initiative für "rechtswidrig".
Antwort in Behördendeutsch
Das Regierungspräsidium Karlsruhe antwortet der Stimme-Redaktion in verklausuliertem Behördendeutsch. Projekte dieser Größenordnung unterlägen dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), heißt es auf die Frage, inwieweit Umwelt- und Klimaschutzerwägungen in die Planung solcher Großprojekte einflößen. "Die Festlegung des naturschutzfachlichen Untersuchungsumfangs wird zu Beginn des Projekts von der Genehmigungsbehörde im Umweltscopingtermin festgelegt." Und weiter: Umwelt- und Klimaschutzerwägungen seien "Bestandteil der Antragsunterlagen im umweltrechtlichen Planfeststellungsverfahren".


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