Wohneigentum ist nach wie vor eine der beliebtesten Formen, um fürs Alter vorzusorgen. Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigene Immobilie anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat seit 1952 alle Menschen, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren wollen. Sie ist neben Darlehen und Förderung eine wichtige Komponente zur Finanzierung der eigenen vier Wände und unterstützt den Eigenkapitalaufbau.Die Prämie bekommt jeder Bausparer und jede Bausparerin ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze wurde zum Januar 2021 angehoben: Bei einem Single sind das nun 35.000 Euro (vorher 25.600 Euro) pro Jahr, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern 70.000 Euro (vorher 51.200 Euro). Das zu versteuernde Einkommen ist das Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Damit können rund 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland von der Wohnungsbauprämie profitieren.Und es gibt noch mehr Verbesserungen. Denn nicht nur die Einkommensgrenzen wurden angehoben – auch der Prämiensatz wurde von 8,8 Prozent auf 10 Prozent erhöht sowie die prämienbegünstigen Einzahlungen: Sie liegen nun bei maximal 700 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden (davor 512 Euro) und 1.400 Euro bei Paaren (zuvor 1.024 Euro). Angespart werden kann natürlich auch mehr. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Förderung.Die Baufinanzierungsexperten der Kreissparkasse Heilbronn raten: Machen Sie gleich den Fördercheck. Profitieren Sie von Anfang an von der neuen Wohnungsbauprämie und den weiteren staatlichen Förderungen. So kommen Sie Ihrem Sparziel schneller näher. Am besten vereinbaren Sie gleich einen persönlichen Termin bei Ihrem Berater. Wir freuen uns auf Sie!
Die Verbesserungen im Überblick:

• Anhebung des WoP-Satz von 8,8 auf 10 %
• Anhebung prämienbegünstigte Einzahlungen
• von 512 Euro auf 700 Euro (Alleinstehende)
• von 1.024 Euro auf 1.400 Euro (Verheiratete)
• Anhebung der Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr)
• von 25.600 Euro auf 35.000 Euro (Alleinstehende)
• von 51.200 Euro auf 70.000 Euro (Verheiratete)