Tag des Lokaljournalismus

Im Video: Bundeskanzler Merz stellt sich Fragen von Zeitungslesern

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Bundeskanzler Friedrich Merz war am Donnerstag zu Gast in Salzwedel und stellte sich den Fragen von Zeitungslesern. Die Aktion bildete den Auftakt zum bundesweiten Tag des Lokaljournalismus am 5. Mai. Auch die Heilbronner Stimme plant mehrere Aktionen.

Von alh, dpa

Am 5. Mai feiern Regionalzeitungen in ganz Deutschland den Tag des Lokaljournalismus (TdL). Damit wollen sie zeigen, dass die lokale Berichterstattung das Herz einer jeden regionalen Tageszeitung ist. Auch die Heilbronner Stimme ist an dem Tag mit verschiedenen Aktionen vor Ort.

Bereits am 30. April findet in Salzwedel der vorgezogene, inoffizielle Auftakt zum Aktionstag statt. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte sich dort Fragen von Zeitungslesern. Im Mittelpunkt stand der Austausch über Themen, die Menschen vor Ort bewegen.

Friedrich Merz im Gespräch mit Zeitungslesern: Was bewegt die Menschen vor Ort?

Das Treffen kann hier im Video angeschaut werden:

Aktionen zum Tag des Lokaljournalismus: Das plant die Heilbronner Stimme

Redakteure der Heilbronner Stimme möchten am 5. Mai mit Leserinnen und Lesern ins Gespräch kommen. Dafür sind verschiedene Aktionen geplant: 

Für das Pub-Quiz braucht es eine Anmeldung. Gruppen bis zu fünf Personen können sich über das Formular anmelden. Für alle weiteren Veranstaltungen ist keine Anmeldung nötig.

Bei den Veranstaltungen werden Bilder gemacht, wer nicht fotografiert werden möchte, wendet sich bitte vor Ort an den Fotografen. Durch die Teilnahme an der Aktionen erklärt sich der Teilnehmer ferner damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung gemachten Film- und/oder Fotoaufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt in den digitalen und Printprodukten der Stimme Mediengruppe veröffentlicht werden dürfen. 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Sie sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich und verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters zu befolgen. Sie sind für eine angemessene Ausrüstung (Kleidung, Schuhwerk etc.) verantwortlich, die den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ihnen mit nicht angemessener Ausrüstung die Teilnahme zu verweigern. Sie sorgen selbst für eine ausreichende und angemessene Verpflegung, es sei denn, der Veranstalter hat in der Veranstaltungsbeschreibung die Verpflegung zugesagt. 

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