VfB-Fans in Heilbronner Hauptbahnhof eingeschlossen: keine Strafe für Weg über Gleise
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Nach dem Heimspiel des VfB Stuttgart am Dienstag standen Fußballfans am Heilbronner Hauptbahnhof vor verschlossenen Türen. Die Lösung: Sie überquerten die Bahngleise.
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Ob mit Auto oder dem Zug: Für VfB-Fans scheint die Rückkehr nach einem Heimspiel in Stuttgart gar nicht so unkompliziert zu sein. Zumindest am Dienstag, dem 4. Februar, gestaltete sich die Heimreise aus der Landeshauptstadt nach dem 1:0-Sieg im DFB-Pokal gegen Augsburg als schwierig.
Heilbronner Hauptbahnhof abgeschlossen: VfB-Fans überqueren Gleise – das sagt die Polizei
Doch dann der Schock: Die Fans werden am Hauptbahnhof in Heilbronn mit heruntergelassenen Rolltoren empfangen. Auch die Eingangshalle ist abgeschlossen. Die Fahrgäste wissen sich zu helfen und nehmen einen verbotenen Weg – nämlich über die Gleise.
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Das kann nicht nur lebensgefährlich sein, sondern auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ungefähr 35 bis 55 Euro koste ein Verwarngeld bei dieser Ordnungswidrigkeit, erklärt Janna Küntzle, Sprecherin der Bundespolizei.
VfB-Fans überqueren Gleise in Heilbronn: Wann die Polizei ermittelt
Doch dieses Mal haben die VfB-Fans Glück: Die Bundespolizei wird nichts gegen sie unternehmen. Denn die Gefährdung sei erst durch den abgeschlossenen Bahnhof entstanden. „Dass keine Gefahr auf Leib und Leben, für andere Fahrgäste oder eine einfahrende Bahn bestand“, sei ein weiterer Grund, die Ordnungswidrigkeit nicht weiterzuverfolgen.
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr – diese Strafen sind möglich
Muss ein Zug wegen Personen im Gleis bremsen, handelt es sich nicht mehr um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Geregelt ist das unter Paragraf 315 im Strafgesetzbuch. Darunter fallen demnach die Zerstörung der Anlage, falsch gegebene Signale oder bereitete Hindernisse.
In schweren Fällen, wenn absichtlich versucht wurde, ein Unglück herbeizuführen oder Menschen schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben, sind im Gesetz Freiheitsstrafen ab einem Jahr vorgesehen. Bereits der Versuch einer solchen Gefährdung ist strafbar. Bei Straftaten folgen immer weitere Ermittlungen.
Außerdem bestehe Opportunitätsprinzip, so Küntzle. Demnach steht es der Bundespolizei offen, solche Verstöße zu verfolgen. Das sei immer der Fall, wenn sich Mitreisende oder Bahnmitarbeiter beschweren sowie die Personalien bekannt sind.
Gleise in Heilbronn überquert: Bundespolizei erfährt durch soziale Medien von Vorfall am Hauptbahnhof
Letzteres sei in Heilbronn nicht der Fall gewesen. „Hätten wir die Personalien, würden wir sie zumindest befragen“, so die Sprecherin. Doch die Bundespolizei habe erst durch die Videos in den sozialen Medien von dem Vorfall erfahren.
„Sind wir einfach nur froh, dass nichts passiert ist“, schließt die Sprecherin die Akte der Gleisüberquerung in Heilbronn. Nun liege es an der Deutschen Bahn, zu prüfen, ob der Bahnhof wirklich abgeschlossen werden muss.
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