Warum Ehmetsklinge und Katzenbachsee eine Bade-Pause verordnet bekommen
Nach der Zwangspause am Breitenauer See soll auch an zwei beliebten Badeseen im Zabergäu das Wasser abgelassen werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Saison an der Ehmetsklinge hat es kürzlich eine Besprechung der Bürgermeisterin mit Polizei, Feuerwehr, DLRG und einem Sicherheitspersonaldienst gegeben.

Die Zaber hat der Region den Namen gegeben. Obwohl sie im Vergleich zu den allgegenwärtigen Weinlagen eher eine Nebenrolle spielt, so ist sie doch ein verbindendes Element im Zabergäu. Die Zaber entspringt am Stromberg an der Kreisstraße 2062 von Zaberfeld Richtung Häfnerhaslach auf Zaberfelder Gemarkung. Sie ist rund 22 Kilometer lang, fließt zunächst in die Ehmetsklinge und weiter durch Pfaffenhofen, Güglingen und Brackenheim. In der Nähe der Lauffener Schleuse mündet sie in den Neckar. 39.000 Menschen leben im Einzugsgebiet der Zaber. Nicht zuletzt deshalb kommt dem Hochwasserschutz eine besondere Bedeutung zu und damit auch den drei Stauseen: Ehmetsklinge, Katzenbachsee und Michelbachsee sind Hochwasserrückhaltebecken.
In früheren Jahren trat die sich in normalen Zeiten still dahinschlängelnde Zaber nach intensiven Regenfällen immer wieder über die Ufer. Die damals noch selbstständigen 19 Anliegergemeinden kamen schnell zu der Überzeugung, dass nur ein gemeinsames Vorgehen gegen drohendes Hochwasser sinnvoll sei. Und so gründeten sie 1962 den Wasserverband Zaber. Der Bau der Ehmetsklinge als Dauerstaubecken war die erste Maßnahme im Rahmen des Gesamtkonzepts und wurde 1970 abgeschlossen.
Während viele Menschen Jahr für Jahr die Ehmetsklinge in Zaberfeld und den Katzenbachsee in Pfaffenhofen als Badeseen genießen, geht es am Michelbachsee in Zaberfeld viel ruhiger zu. Dort herrscht Badeverbot. Er steht unter Naturschutz. Der Wasserverband ist für den laufenden Betrieb, die Instandhaltung und die sicherheitstechnische Überprüfung der Anlagen zuständig. Ein Ingenieurbüro ist mit dieser Überprüfung beauftragt, die nach einer DIN-Empfehlung alle zehn bis 20 Jahre durchgeführt werden soll.
Wasser in zwei Seen wird abgelassen
Nach diesem Plan ist der Katzenbachsee 2023 an der Reihe, die Ehmetsklinge 2024. Das bedeutet, dass das Wasser in diesen Jahren abgelassen wird, ähnlich wie beim Breitenauer See, der derzeit erst wieder nach und nach befüllt wird. "Dazu werden wir uns mit dem Fischereiverein Zaberfeld abstimmen", sagt Diana Kunz, die Vorsitzende des Wasserverbandes. Ende vergangenen Jahres hat der Verein den Fischbestand untersucht. Die Ergebnisse werden laut der Zaberfelder Bürgermeisterin Kunz für Juli erwartet. Die Fischbestände müssen dann umgesiedelt werden.
Die Sicherheitsüberprüfung ist eine aufwendige Angelegenheit. Sie umfasst nicht nur das Ablassen des Wassers, sondern auch die Überprüfung des Dammbauwerks. Die Untere Wasserbehörde im Landratsamt muss eine wasserrechtliche Genehmigung für das Ablassen des Wassers erlassen. Kunz: "Das Verfahren wird wie eine Baumaßnahme behandelt." Außerdem wird die Gemeinde einen Förderantrag für das Projekt stellen. Seit 1. Januar 2021 beträgt die Förderung nur noch 70 statt wie zuvor 90 Prozent.
Im Hinblick auf die bevorstehende Badesaison an der Ehmetsklinge hat es kürzlich eine Besprechung der Bürgermeisterin mit Polizei, Feuerwehr, DLRG und dem Sicherheitspersonaldienst "Die Wächter" gegeben. "Wir werden in diesem Jahr wohl wieder von Menschenmassen überrannt werden", vermutet Diana Kunz.
Gleichzeitig rechnet sie nach zwei Jahren coronabedingten Einschränkungen nun mit einer etwas entspannteren Situation. Schließlich werden viele Menschen auch wieder in entferntere Urlaubsregionen reisen. Und Abstandsregeln sowie das Tragen von Mundschutzmasken fallen ebenfalls weg, sodass auch hier keine Kontrollen mehr nötig sind. "An guten Tagen rechnen wir mit 4000 bis 5000 Menschen an den Wochenenden."
Neue Parkscheinautomaten an der Ehmetsklinge
Ab Sonntag, 1. Mai, gehen die neuen Parkscheinautomaten an der Ehmetsklinge in Betrieb. Saisonal und bei einzelnen Veranstaltungen bis zum 30. September erhebt die Gemeinde Parkgebühren: ein Euro bei einer Parkdauer von einer Stunde, zwei Euro für bis zu drei Stunden, fünf Euro für eine Tageskarte und 90 Euro für eine Saisonkarte. Der Parkplatz ist von 6 bis 22 Uhr geöffnet, zwischen 8 und 20 Uhr sind Gebühren zu zahlen. Von 23 bis 6 Uhr gilt ein Nachtparkverbot. Schwerbehinderte parken kostenfrei.



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