Streit um unbezahlte Mehrarbeit: EBM-Papst strebt Grundsatzurteil an
Es sei nicht um einseitige Zugeständnisse gegangen, betont das Unternehmen. Vielmehr sollte die Vereinbarung den Standort Mulfingen sichern. Jetzt geht es in die nächsten Instanzen.

Der Hohenloher Ventilatorenhersteller EBM-Papst wird im Rechtsstreit mit rund 150 seiner Mitarbeiter um unbezahlte Mehrarbeit in die nächste Instanz gehen. Nach Ansicht der Geschäftsführung geht es darum, grundsätzliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Tarifautonomie zu klären.
Streit um Mehrarbeit: EBM-Papst strebt Grundsatzurteil an
Ausgangspunkt war der Streit um 1,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche, die im Rahmen des Bündnis für Arbeit als Beitrag der Beschäftigten zur Standortsicherung bereits vor rund 20 Jahren ausgehandelt worden waren.
Mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten gegen die Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung geklagt. Einige haben ihre Klagen inzwischen wieder zurückgezogen.
In der ersten Instanz kam das Arbeitsgericht Crailsheim zu dem Schluss, dass die betriebsinternen Abstimmungen über die unbezahlte Mehrarbeit von 1,5 Stunden nicht rechtmäßig sind. Das Gericht begründete dies mit der Tarifautonomie: Nur die Gewerkschaften im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung können unentgeltliche Mehrarbeit beschließen, so der Richter.
Gegenleistungen in vielen Varianten
Ausdrücklich habe das Gericht in der Urteilsbegründung jedoch auch darauf hingewiesen, dass das Bündnis für Arbeit die Beschäftigten von EBM-Papst in Mulfingen nicht benachteilige, betont das Unternehmen.
Mit seinen Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung, Fahrgeld-, Kantinen- und Werksbuszuschuss übersteige die Gegenleistung laut Geschäftsführung den Wert der unbezahlten Mehrarbeit um ein Vielfaches. Außerdem beinhaltet der Vertrag eine Standort- und Beschäftigungssicherung.
Hier sieht das Unternehmen auch den Ansatzpunkt für die nächste Verhandlung: Nach juristischer Prüfung des Urteils glaubt EBM-Papst, die Entscheidung des Arbeitsgerichts erfolgreich anfechten zu können.
Nach Meinung des Unternehmens ein Sonderfall
Das Ziel der Betriebsvereinbarung sei stets die Beschäftigungssicherung gewesen. "Mit dem Vertrag sollten in erster Linie Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden, wozu lediglich flankierend Arbeitszeitregelungen, wie die der Mehrarbeit von 1,5 Stunden als Gegenleistung getroffen wurden, um die Beschäftigungssicherung umzusetzen", teilt das Unternehmen mit.
Somit treffe in diesem Fall die "Tarifüblichkeit" nicht zu, so die Argumentationslinie. Für EBM-Papst gehe es um die Klärung dieser Frage, bei der verfassungs- wie auch europarechtliche Fragen geprüft werden müssten. Deshalb könnte der Fall wohl auch an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt weitergegeben werden.
Bündnis für Arbeit läuft bald aus
Nach Verzicht auf die Mehrarbeit läuft das Bündnis für Arbeit vorerst weiter. Von Arbeitgeberseite wurde es bis 31. März 2024 verlängert – vor allem, um die Auszahlung des Weihnachtsgeldes zu sichern, wie das Unternehmen betont. Basierend auf Ergebnissen einer Mitarbeiterbefragung verhandeln Geschäftsführung und Betriebsrat zudem über eine mögliche Nachfolgeregelung der Standortsicherungsvereinbarung Bündnis für Arbeit.
Kommentare öffnen


Stimme.de
Kommentare