Arbeitsgericht: EBM-Papst muss für unbezahlte Mehrarbeit wohl nachzahlen
Das Urteil des Arbeitsgerichts Crailsheim steht noch aus, doch die Richtung der Auseinandersetzung zwischen dem Ventilatorenhersteller und seinen Mitarbeitern ist klar.

Der Hohenloher Ventilatorenbauer EBM-Papst steht am Arbeitsgericht in Crailsheim vor einer weiteren Niederlage in der Auseinandersetzung mit rund 150 Arbeitnehmern über unbezahlte 1,5 Stunden Arbeit pro Woche. Sie waren im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über Jahre geleistet worden. Das Urteil steht zwar aus, doch die Richtung ist klar. Damit wird es in die nächste Runde vor dem Landesarbeitsgericht nach Stuttgart gehen.
Es zeigt sich: EBM-Papst geht bei Prozess nicht als Gewinner vom Platz
Schon vor der Verhandlung sagte der Personalchef von EBM-Papst, Markus Löw: "Wir gehen davon aus, dass wir in die nächste Instanz müssen." Es hatte sich schon beim Gütetermin abgezeichnet, dass die Arbeitgeberseite hier nicht als Gewinner vom Platz geht. Das bestätigte sich dann auch in der Verhandlung der vier Musterklagen.
Arbeitsrichter Steffen Hrubesch erläuterte nach der ersten Bestandsaufnahme: Es gehe nicht darum, ob die Regelung unlauter sei, sondern dass solche Regelungen generell unter dem sogenannten Tarifvorbehalt stehen.
Es sollte kein "großes Rad" gedreht werden
Das heißt: Arbeitsbedingungen wie unbezahlte Stunden, die durch einen Tarifvertrag geregelt sind, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Das Bundesarbeitsgericht entscheide regelmäßig auf dieser Grundlage. "Alles andere wäre jetzt ein ganz großes Rad, das wir in Crailsheim heute aber nicht drehen werden", kündigte Hrubesch an. Die Richtung war also klar.
Auch die "Widerklage" der Arbeitgeberseite lief ins Leere. Sie hatte argumentiert: Sollte EBM-Papst nachträglich zur Zahlung der Mehrarbeit verurteilt werden, dann sei die gesamte Betriebsvereinbarung nichtig, dann würden auch die finanziellen Leistungen, die damit verbunden sind, zurückgefordert.
Es sei schließlich ein Geben und ein Nehmen vereinbart worden, so Arbeitgeber-Anwalt Bernd Dollmann. Auf 15.000 Euro hätten sich die Rückforderungen belaufen, bei Lohnforderungen des Klägers von rund 4700 Euro.
Richter hat Bedenken gegen Argumente der Arbeitgeber-Seite
Arbeitsrichter Hrubesch signalisierte, dass er mit diesem Argument gewisse Probleme habe. Die Höhe der Gegenforderung zeige schon, dass die zwei Regelungen nicht deckungsgleich seien.
Dazu komme, dass beispielsweise die Höhe des Weihnachtsgelds bei EBM-Papst von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. "Wie verfahren wir also, wenn wir nicht wissen, welcher Anteil wofür angerechnet wird?"
Dollmann versuchte zumindest die unterschiedliche Höhe von Forderung und Gegenforderung zu erklären: "Eine Seite gibt meistens weniger, häufig müssen sogar die Arbeitnehmer bei solchen Betriebsvereinbarungen mehr bringen." Die Regelung bei EBM-Papst sollte man deshalb nicht gegen das Unternehmen anführen, befand der Bad Mergentheimer Anwalt.
IG Metall an der Seite der Kläger
Die vier Musterkläger waren gezielt ausgesucht worden, um möglichst viele Sonderfaktoren mit abzudecken, erklärte Gewerkschaftssekretärin Saskia Genthner von der IG Metall, die die Klagen unterstützt. Entsprechend kompliziert gestaltete sich die Aufrechnung der Ansprüche. Arbeitnehmer hatten in einem Jahr mehr als 200 Krankheitstage mit Entgeltfortzahlung und Krankengeld, andere waren länger in Elternzeit.
Auf mehrfachen Hinweis des Richters hin verzichteten die EBM-Papst-Vertreter auf eine Prüfung aller Forderungen im Detail. Strittige Zeiträume könnten noch vor dem Landesarbeitsgericht geklärt werden, so Hrubesch.
Kommende Woche verkündet das Arbeitsgericht offiziell die Entscheidung zu den vier Musterklagen. Es kommt auf die Details der Urteilsbegründung an. Für rund 150 weitere Kläger – etwa 50 der ursprünglich mehr als 200 Klagen wurden offenbar zurückgezogen – soll dann entsprechend verfahren werden. Keine Konsequenzen haben die Urteile für die übrige Belegschaft. Derzeit steigen Geschäftsführung und Betriebsrat in die Verhandlungen für eine neue Betriebsvereinbarung ein.
Betriebsvereinbarung "Bündnis für Arbeit" bei EBM-Papst
Unter dem Titel "Bündnis für Arbeit" hatte EBM-Papst in Mulfingen vor mehr als 20 Jahren eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Teil dieser Vereinbarung war neben einer Standortsicherung und weiteren Zusicherungen an die Belegschaft, dass Arbeitnehmer bei 37 Stunden Wochenarbeitszeit 1,5 Stunden unentgeltlich erbringen. Im Gegenzug gewährte das Unternehmen zahlreiche "Benefits", wie es heute neudeutsch heißt: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Kantinen- und Werksbuszuschüsse. Der Gegenwert dieser Leistungen übersteige den Wert der 1,5 Stunden Arbeitszeit um den Faktor vier oder fünf, so EBM-Papst. Seit vergangenem November werden die 1,5 Stunden nun vergütet. Die übrigen Regelungen blieben vorerst unberührt.




Stimme.de
Kommentare