Post vom Stromversorger: Was Verbraucherschützer jetzt raten
Von den Informationsschreiben der Stromversorger, die Kunden aktuell erhalten, sollte man sich nicht verwirren lassen. Tarife günstigerer Anbieter sind weiterhin zu finden - Vergleichsportale sind laut einem Verbraucherschützer bei der Suche aber nicht mehr erste Wahl.

Zahlreiche Verbraucher haben in den vergangenen Tagen unerfreuliche Post von ihrem Energieversorger bekommen. Zum Jahreswechsel werden vielerorts die Tarife an die gestiegenen Beschaffungspreise und Netzentgelte bei Strom und Gas angepasst. Die Schreiben stiften zum Teil allerdings Verwirrung, wie Beispiele aus der Region zeigen. Zudem fällt die Preiserhöhung sehr unterschiedlich aus.
Tarife teils mehr als verdoppelt
Bei den Stadtwerken München steigt der Strompreis pro Kilowattstunde für Bestandskunden zum 1. Januar je nach Tarif auf mehr als 60 Cent, was eine Erhöhung um 140 Prozent und mehr bedeuten kann. Neukunden wird der Ökostromtarif für satte 80 Cent angeboten.
Bei den Stadtwerken Stuttgart liegt der aktuelle Ökostrom-Tarif für Neukunden bei 59 Cent, bei der Zeag in Heilbronn bei gut 51 Cent. Der Heilbronner Versorger verfolgt nach eigenen Angaben eine langfristige Beschaffungsstrategie und hat sich somit günstigere Preise gesichert.
In allen drei Fällen würde es sich übrigens lohnen, in die Grundversorgung zu wechseln. Wer in Heilbronn etwa den sogenannten Basistarif wählt, bezahlt ab Januar nur rund 39 Cent pro Kilowattstunde. Damit liegt die Zeag mit ihrer Grundversorgung ab Januar sogar unter dem Maximalwert der Strompreisbremse von 40 Cent.
Post vom Versorger im Briefkasten
Für Verwirrung sorgten viele Stromversorger in den vergangenen Tagen mit ihren Schreiben an die eigenen Kunden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Heilbronner Zeag. Im Anschreiben für Sonderverträge, also für Verträge mit einer Laufzeit von in der Regel zwölf Monaten, stellt sie recht übersichtlich eine Tabelle mit dem bisherigen und dem neuen Preis dar.
Kunden im Basistarif, also in der sogenannten Grundversorgung, müssen nach einer Gegenüberstellung auf den folgenden Seiten suchen und finden dann eine detaillierte, aber unübersichtliche Version davon. Dazu kommt, dass im Anschreiben nur der Betrag genannt ist, um den sich der Preis erhöht, nicht aber der neue Preis.
"Eigentlich sollte gerade in der Grundversorgung eine besonders transparente Darstellung erfolgen", sagt Matthias Bauer, Energie-Experte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das sei gesetzlich geregelt, die Anforderungen seien hoch. So müssten die Ankündigungen auch sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhungen beim Kunden sein. "Jede Verzögerung verkürzt schließlich die Zeit, die bleibt, um sich einen anderen Versorger zu suchen.
Es wäre auch transparenter gegangen
Die Zeag bedauert auf Nachfrage, dass die Schreiben nicht bei allen Kunden termingerecht angekommen seien. "Wir können uns das nur mit einer Verzögerung auf dem Zustellungsweg erklären", teilt Sprecherin Anja Leipold mit.
Dass unterschiedliche Darstellungsformen bei der Information gewählt wurden, erklärt die Zeag mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen. Warum in manchen Anschreiben aber nicht einmal der neue Verbrauchspreis angegeben wird, sondern nur die Preiserhöhung, erklärt sich damit nicht.
Die Vergleichsportale sind nicht mehr die erste Anlaufstelle
Wer den Versorger wechseln möchte, muss derzeit mit einigen Widrigkeiten kämpfen. Viele Jahre wurde den Verbrauchern geraten, auf den einschlägigen Preisvergleichsseiten nach günstigen Anbietern zu suchen. Heute sei die Situation eine andere, sagt Bauer.
Zuerst gelte es, beim regionalen Versorger nach dem günstigsten Tarif zu suchen. An zweiter Stelle könne man schauen, welche Konditionen Anbieter aus dem näheren Umfeld bieten. "Und an dritter Stelle kann man auch noch auf die Portale schauen." Doch der Aufwand, dort ein ehrliches Angebot herauszusieben, sei hoch. Momentan liege auch kaum ein Angebot unter den 40 Cent, die die Strompreisbremse vorgibt.
Bauer sagt: "Es gibt keinen Markt mehr." Er erwartet deshalb eine Gegenbewegung hin zu den örtlichen Versorgern. Während 2013 fast 80 Prozent der Kunden noch bei ihrem Grundversorger waren, sind es 2020 nur noch 62 Prozent gewesen. Es lohne sich aber immer, genau hinzuschauen.
In die Grundversorgung zu wechseln, ist gar nicht so einfach
Angesichts der unsicheren Situation am Strommarkt empfehlen einige Verbraucherschützer, von Sonderverträgen in die Grundversorgung zu wechseln. Hintergrund ist, dass dann jederzeit eine Kündigung mit einer Frist von nur zwei Wochen möglich ist. Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schließt sich dieser Empfehlung nicht an. "Man muss jetzt nicht wechseln, es gibt die Strompreisbremse."
Wer trotzdem bei seinem örtlichen Versorger in den Basistarif wechseln möchte, sollte sich nicht in die Ersatzversorgung einstufen lassen. Letztere komme zum Tragen, wenn etwa ein Versorger Insolvenz anmeldet und der Kunde dann vom örtlichen Versorger weiter beliefert werden muss. "Wer aktiv zu seinem örtlichen Versorger wechselt, darf nicht in die Ersatzversorgung eingestuft werden." Die sei seit dem Sommer nämlich häufig teurer als der Basistarif, also die Grundversorgung.
Bei der Zeag gibt es diesen Preisunterschied nicht, wie Sprecherin Anja Leipold erklärt. Allerdings sei es auch nicht ohne weiteres möglich, aktiv in den Basistarif zu wechseln. Vielmehr sei der Basistarif eben der Auffangtarif für alle, die keinen Vertrag haben.
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