Mit dem Wegfall der Isolationspflicht ändert sich für Arbeitnehmer oft wenig
Häufig bleibt die Empfehlung, auch ohne Symptome das Homeoffice zu nutzen. Im Einzelfall müssen Arbeitnehmer allerdings wieder zur Arbeit. Wie Verwaltungen und Unternehmen mit der Frage der Isolation umgehen.

Seit gestern müssen unter anderem in Bayern und Baden-Württemberg Corona-Infizierte nicht mehr zwingend zu Hause bleiben. Die Länder haben die Isolationspflicht von fünf Tagen abgeschafft und durch neue Regelungen ersetzt, die vor allem auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Wir haben uns in der Region umgehört, wie Unternehmen und Verwaltungen mit der veränderten Situation umgehen.
Mindestabstand und Maskenpflicht
Keine gravierenden Auswirkungen durch den Wegfall der Corona-Isolationspflicht sieht die Stadt Heilbronn. „Wir werden die Landesverordnung natürlich umsetzen“, betont Pressesprecherin Suse Bucher-Pinell. Wer positiv auf das Coronavirus getestet und symptomfrei ist, könne künftig mit den vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen zur Arbeit kommen. Dazu zählen eine Maskenpflicht außerhalb der Wohnung und die Einhaltung des Mindestabstands im Freien. Wer hingegen Symptome aufweist, dem wird empfohlen zu Hause zu bleiben, bis er wieder symptomfrei ist.
Fürs Neckarsulmer Rathaus betont Sprecher Andreas Bracht: „Das Haupt- und Personalamt wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Mitarbeiterinformation über den Entfall der Isolationspflicht informieren.“ Dabei werde „dringend empfohlen“, im Falle einer Corona-Infektion von der Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, Gebrauch zu machen.
In der Bausparkasse Schwäbisch Hall gilt weiterhin die Empfehlung, dass Mitarbeiter mit einem positiven Testergebnis vorsorglich fünf Tage von zu Hause arbeiten, sofern es ihr Gesundheitszustand zulässt. „Die Arbeit im Homeoffice ist in der Schwäbisch Hall-Gruppe in nahezu allen Bereichen möglich“, teilte ein Sprecher mit.
Teilweise wird noch beraten
Das Ende der Isolationspflicht bedeutet, dass symptomfreie Corona-Infizierte mit Maske zur Arbeit gehen dürfen. Beim Autobauer Audi in Neckarsulm und Heilbronn gilt seit dem 7. November auf dem Betriebsgelände ohnehin wieder die allgemeine Maskenpflicht, wie eine Sprecherin mitteilt. Audi wolle damit das Risiko einer Infektion im Arbeitsumfeld so weit wie möglich minimieren, heißt es. Ansonsten erklärt eine Sprecherin, dass „selbstverständlich auch unsere Mitarbeitenden verpflichtet sind, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten“.
Noch nicht so weit Andere von der Redaktion befragte Unternehmen in der Region haben die weitere Vorgehensweise bei Corona-Infektionen von Mitarbeitern noch nicht neu geregelt. Viele Firmen waren offensichtlich nicht darauf vorbereitet, dass die Landesregierung die Isolationspflicht so schnell kippen würde, wie es nun geschehen ist.
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