Drei Jahre nach erstem Corona-Fall: Gesundheitsämter sehen sich besser gerüstet
Bessere EDV-Ausstattung, mehr Vernetzung, mehr Personal: Drei Jahre nach Auftreten des ersten Corona-Falles in der Region sehen sich die Gesundheitsämter besser gerüstet für den Umgang mit vergleichbaren Pandemien. Von Mittwoch an sind alle Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg aufgehoben.

"Wir sind sehr viel besser vorbereitet", ist Dr. Peter Liebert, Leiter des Heilbronner Gesundheitsamtes überzeugt. So wurde die Behörde dauerhaft um zehn Stellen aufgestockt. Auch technisch setzte die Pandemie einiges in Gang. Wurden die Behörden anfangs noch kritisiert, weil sie Infektionsmeldungen per Fax bearbeiteten, ist nun das bundesweite Meldesystem Demis im Einsatz.
Personal dauerhaft aufgestockt
Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hatte zu Hochzeiten der Pandemie Verstärkung aus anderen Ämtern und damit bis zu 200 Mitarbeiter. Aktuell arbeiten dort 44 Personen. Das sind mehr als doppelt so viele wie Anfang 2020. Damals waren es nur 20. Die Meldepflicht der Gesundheitsämter an das Landesgesundheitsamt besteht weiterhin. Positive PCR-Tests, Todes- und Erkrankungsfälle in Zusammenhang mit Covid-19 müssen nach Meldung an das Gesundheitsamt spätestens am nächsten Arbeitstag übermittelt werden, weshalb weiterhin Personal gebunden ist. Die Kreisimpfzentren sind zwischenzeitlich geschlossen, öffentliche Impfangebote gibt es nicht mehr. Sogenannte Impfstützpunkte müssen aber bei Bedarf kurzfristig betriebsbereit sein.
Land hebt Corona-Verordnungen auf
Die Pandemiebewältigung hat den Staat viel Geld auf verschiedenen Ebenen gekostet. Für die Jahre 2020 bis 2022 belaufen sich beispielsweise die unmittelbaren Pandemie-Bruttoaufwendungen des Hohenlohekreises für Kreisimpfzentrum und Kreisimpfkampagne auf insgesamt 7,9 Millionen Euro. Rund sechs Millionen Euro wurden übernommen aus den Hilfspaketen des Landes.
Wie bereits vom Bund angekündigt werden auch in Baden-Württemberg schon zum 1. März vorzeitig fast alle Corona-Schutzmaßnahmen enden. Das Land sei in der Endemie angekommen, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha. Das Land wird zum 1. März alle Corona-Verordnungen aufheben.
Der Südwesten setzt damit eine Entscheidung auf Bundesebene um. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am 14. Februar ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vereinbart. Für Besucher der Einrichtungen gilt die Pflicht allerdings noch bis zum 7. April.
Das gilt in den Krankenhäusern
Die Akzeptanz der Maßnahmen war bis zuletzt bei der Mehrheit der Besucher in den SLK-Kliniken sowie im Hohenloher Krankenhaus hoch, teilen die Häuser mit. "Das Krankenhaus wurde als spezielles Umfeld angenommen", sagt SLK-Sprecher Mathias Burkhardt. Dass die Testpflicht wegfalle, erleichtere die Abläufe und reduziere Kosten. Bei den SLK-Teststellen seien seit März 2021 bis 31. Januar 2023 mehr als 125 000 Schnelltests durchgeführt worden.
"Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile", wurde Minister Lucha zitiert. "Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten." Die Landesregierung habe seit dem 16. März 2020 insgesamt 70 Corona-Verordnungen erlassen. Zähle man die Fachverordnungen dazu, waren es demnach deutlich mehr als 300. von, ah, kam
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