Woran es bei der digitalen Verwaltung hakt
Das Onlinezugangsgesetz soll die deutschen Behörden digital machen. Doch wie weit dieses Vorhaben vorangeschritten ist, lässt sich wegen fehlender oder falscher Daten nur schwer beurteilen. Wir haben beim Landes-Spitzenreiter Leingarten nachgefragt, warum das so ist.
Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland schwankt zwischen Scheitern und vorsichtigen Erfolgen. Eigentlich sollten Städte und Gemeinden bis Jahresende alle Behördenleistungen auch digital anbieten, vom Personalausweis-Antrag bis hin zum Bauantrag. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor, das 2017 beschlossen wurde.
Von diesem Ziel ist die Realität weit entfernt. Schon 2021 räumte der zuständige Bundes-CIO Markus Richter ein, dass das Ziel nicht zu schaffen sei. "Es wird uns nicht gelingen, alles flächendeckend in jeder Kommune digital zu haben."
Bund und Länder haben die Latte im Mai deutlich niedriger gelegt
Im Mai zogen Bund und Länder dann die Notbremse: Sie speckten das Ziel im gemeinsamen IT-Planungsrat deutlich ab. Statt der rund 600 Verwaltungsleistungen sollen bis Jahresende nur die 35 wichtigsten Vorgänge digitalisiert werden, darunter Ummelden, Einbürgerung, Eheschließung und der Perso-Antrag.
Doch selbst dieses Vorhaben könnte scheitern. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Darin erklärt das Bundesinnenministerium, dass bisher nicht einmal die Hälfte der 35 wichtigsten Leistungen in allen Bundesländern digital verfügbar sind.
Falsche und fehlende Angaben verfälschen den Stand der OZG-Umsetzung
Wie weit die Digitalisierung der Verwaltung wirklich ist, lässt sich jedoch kaum beurteilen. Das Bundsinnenministerium benennt unter den "noch nicht verfügbaren" Leistungen etwa das An- und Ummelden von Autos oder das Beantragen einer Meldebescheinigung. Beides funktioniert in Baden-Württemberg jedoch längst online, in jeder Gemeinde, da diese Leistungen im Land zentral entwickelt wurden. Das Ummelden funktioniert zumindest in einzelnen Städten und Gemeinden digital, etwa in Heilbronn. Wie kann das sein?
Um über den Fortschritt beim OZG zu informieren, führt das Bundesinnenministerium das "Dashboard Digitale Verwaltung". Dort soll in Grafiken darüber aufgeklärt werden, in welchen Landkreisen Behördengänge bereits digital funktionieren. Doch die Daten sind unvollständig und teils fehlerhaft.
Der Grund: Für viele Leistungen sind Städte und Gemeinden zuständig, nicht die Kreise. Dass ein Landkreis eine OZG-Leistung "vollständig" anbietet, wird dann im Dashboard angezeigt, wenn die einzelnen Kommunen gemeldet haben, dass sie die Leistung online anbieten. Hat eine Gemeinde das nicht getan, obwohl sie die Leistung online anbietet, sieht es auf der Karte so aus, als gelte das für den ganzen Landkreis.
Wer wie in Leingarten auf Standardprozesse setzt, pusht die Statistik
Und es wird noch komplizierter: Das baden-württembergische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass Leingarten mit 160 OZG-Leistungen zu den Spitzenreitern im Land gehört. Ganz so einfach ist die Rechnung aber nicht, weiß Stefan Schnepf, Stadtkämmerer und zuständig für die OZG-Umsetzung. "Das ist ein rein statistisches Ranking. Wir haben einfach die Möglichkeiten, die wir aktuell haben, maximal ausgenutzt." Denn Schnepf hat für viele Leistungen erstmal den Standardprozess aktiviert.
Bürger können dadurch über das Landesportal Service BW fast jeden Antrag an die Stadt stellen und Unterlagen digital hochladen. Der digitale Antrag ist aber nicht auf das jeweilige Anliegen zugeschneidert, es kommt also stets nur eine Art E-Mail im Rathaus an. In der Statistik sieht es jedoch so aus, als könne man fast jede Behördenleistung in Leingarten komplett digital abwickeln.
Bessere Prozesse ersetzen nach und nach einfache Online-Formulare
Sobald es spezieller wird, etwa bei einem Bauantrag, bei dem viele Unterlagen hochgeladen und Angaben gemacht werden müssen, brauche es Spezialprozesse, erklärt Schnepf. "Es gibt in jeder Kommune individuelle Prozesse, die das Land gar nicht auf dem Schirm hat." Er glaubt deshalb nicht, dass jemals alle Leistungen einer Stadt ausschließlich digital funktionieren. Künftig gehe es darum, die Prozesse zu verbessern, anzupassen und die Standardprozesse zu ersetzen. "Sobald ich etwas besseres habe, biete ich es an."
Generell setzt das OZG auf das "Einer für alle"-Prinzip: Die Bundesländer haben Themen übernommen, Baden-Württemberg und Hessen sind etwa für "Mobilität und Reisen" zuständig. Deshalb entwickeln sie gemeinsam mit den Kommunen die digitalen Anträge für Führerscheine, Bewohnerparkausweise oder den Reisepass. Bayern ist für "Forschung und Förderung" zuständig, NRW für "Arbeit und Ruhestand", und so weiter.
Der Clou: Hat ein Bundesland einen digitalen Prozess entwickelt, können die anderen Bundesländer sich anschließen. Genauso funktioniert es zwischen Kommunen. Es gilt aber auch: Baden-Württemberg muss die in anderen Ländern entwickelten Prozesse übernehmen, wenn das Prinzip funktionieren soll.
Digital bedeutet nicht, dass der Antrag komplett online ablaufen muss
Doch digital heißt nicht gleich digital. Das OZG definiert dafür sogenannte Reifegrade: Eins bedeutet, man kann ein Formular runterladen, muss es aber per Post schicken. Als digital gilt eine Leistung ab Reifegrad zwei: Der Antrag klappt online, doch nicht alle Unterlagen können digital verschickt werden.
Auf diesem Stand sind derzeit die Universitäten, weiß Simone Rehm, Prorektorin für Informationstechnologie an der Universität Stuttgart. "Das OZG schreibt uns keinen Reifegrad vor." Man kann sich also für einen Studienplatz zwar online bewerben, Einschreiben geht aber nur persönlich, weil man das Abi-Zeugnis vorlegen muss. "Das ist natürlich nicht das, was man sich in der letzten Ausbaustufe wünscht", sagt Rehm. "Aber es ist mehr als nichts."
Onlinezugangsgesetz sorgt nicht automatisch für effizientere Verwaltung
Um die höheren Reifegrade drei und vier zu erreichen, bei denen der komplette Antrag online funktioniert, bleibe viel zu tun. Das sei nicht immer einfach, weil Unis oder Behörden keinen direkten Vorteil davon haben. "Der Fokus des OZG sind Erleichterungen für Nutzer", sagt Rehm. "Es geht nicht darum, die internen Verwaltungsabläufe effizienter zu machen." Die Kunst sei, das trotzdem hinzubekommen.
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