Brand beim Talmarkt: Tiefergelegtes Auto soll Feuer ausgelöst haben
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Brandfall im Juli in Offenau noch nicht abgeschlossen. Vor zwei Monaten waren 16 Autos auf einem Stoppelfeld in Brand geraten. Für einen Rechtsanwalt ist die Schadensregulierung eindeutig.

Die 16 brennenden Autos am Rande des Bad Wimpfener Talmarkts beschäftigen die Polizei zwei Monate später immer noch. Die Ermittlungen seien nicht abgeschlossen, sagt Carsten Diemer, Sprecher des Heilbronner Präsidiums. "Beim ermittelnden Polizeiposten Gundelsheim gehen weiterhin Schriftstücke wie Versicherungsanfragen und Schadensmeldungen ein." Was das für die Fahrerin des Autos, von dem der Brand ausging, bedeutet, ist offen.
Die Fahrzeuge parkten während des Talmarkts an einem Sonntagmittag verbotenerweise auf einem abgeernteten Stoppelacker auf Offenauer Gemarkung. "Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass eine Opel-Fahrerin ihr tiefergelegtes Auto auf einem witterungsbedingt sehr trockenen Getreidefeld abstellte", sagt Diemer. Bei der Frau handelt es sich ihm zufolge um eine 35-Jährige aus einer Gemeinde im Neckar-Odenwald-Kreis. Sie fuhr einen Opel Vectra C.
Brennende Autos beim Talmarkt: Nach dem Getreide fingen auch die Autos Feuer

Kurz nachdem die Frau ihren Wagen verlassen hatte, sollen laut Zeugenaussagen die noch stehenden Getreidehalme unter dem Fahrzeug zu brennen begonnen haben. Die Folgen sind bekannt: Die Flammen griffen auf andere dort geparkte Autos über. Elf davon brannten vollständig aus, zwei weitere Autos waren nicht mehr fahrbereit und drei wurden beschädigt. Verletzt wurde niemand.
Ob es bei der genannten Schadenssumme von 400.000 Euro bleibt, steht Diemer zufolge noch nicht fest. Der 35-jährigen Verursacherin des Brands droht ein Strafverfahren. Es kommt der Tatvorwurf der fahrlässigen Brandstiftung in Betracht. Das Gesetz sieht laut Diemer dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe vor.
Der Verursacherin droht ein Strafverfahren
Darüber hinaus können die Besitzer der vom Feuer betroffenen Autos zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Die Rechtssprechung in solchen Fällen ist nach Angaben von Dieter Roßkopf, Rechtsanwalt in Heilbronn und Vorsitzender des ADAC Württemberg, eindeutig. "Brennende Autos begleiten mich schon immer", sagt er. Es sei kein Thema dieser Zeit, das sich auf E-Autos beschränke. Die Gefahr, dass ein Wagen in Brand gerät, gehöre zum Betrieb eines Fahrzeugs. "Wir haben da eine klare Rechtslage."
Die vom Brand betroffenen Autofahrer können Roßkopf zufolge den eigenen Schaden ihrer Teil-Kasko-Versicherung melden. Die zahle. "Das ist der bequemste Weg." Gegebenenfalls müsse eine Selbstbeteiligung aufgebracht werden. In solch einem Schadensfall steige der Versicherte nicht mal in der Beitragssumme. Die Crux: Eine Kasko-Versicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Autobesitzer können auf sie verzichten. Wer keine hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, er fordert das Geld von der Haftpflichtversicherung der Verursacherin. Diese Versicherung ist obligatorisch. "Man muss nur nachweisen können, von wem der Schaden ausging.
Es könnte grobe Fahrlässigkeit vorliegen
Rechtsanwalt Roßkopf zufolge hat auch die 35-jährige Opel-Fahrerin die Möglichkeit, den Schaden ihres eigenen Autos über die Kasko-Versicherung abzuwickeln. Die sogenannte Betriebsgefahr greife immer, unabhängig von der Schuldfrage.
Denkbar sei allerdings, dass die Versicherung der Frau, sofern sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen hat, grobe Fahrlässigkeit unterstellt. "Vorsätzlich war es bestimmt nicht." Roßkopf ist überzeugt. Diejenigen, die ihr Auto verbotenerweise auf dem Stoppelfeld abstellten, "haben fürs Leben gelernt".
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