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Prozess wegen versuchten Totschlags
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Wegen Lärm aus Nachbarwohnung in Öhringen: Angeklagter attackiert Nachbarn mit Messer und Schuhlöffel

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Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung und Alkohol führen dazu, dass einem Mann am 1. Mai der Kragen platzt. Vor Gericht kommen schwierige Familienverhältnisse und Gesundheitsprobleme zu Tage.

Ständiger Lärm aus der darüberliegenden Wohnung soll der Grund gewesen sein, warum ein 63-Jähriger am Abend des 1. Mai dieses Jahres auf seinen Wohnungsnachbarn und dessen Frau eingestochen haben soll. Mit den Ereignissen an dem Feiertag und deren Vorgeschichte befasst sich nun bis Mitte Dezember die 1. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Martin Liebisch. Bis Mitte Dezember ist das Verfahren terminiert, bei dem nach aktuellem Stand der Dinge 24 Zeugen gehört werden sollen.

Wegen Lärm aus Nachbarwohnung in Öhringen: Angeklagter attackiert Nachbarn mit Schälmesser und Schuhlöffel

Mit einem sechs Zentimeter langen Schälmesser und einem Schuhlöffel aus Metall soll der 1960 in Kasachstan geborene Angeklagte auf seinen Kontrahenten losgegangen sein, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Gegen 21 Uhr soll der Angeklagte aus seiner Wohnung im ersten Stock hoch zu der Wohnung im zweiten Stock gegangen sein, weil es ihm zu laut war. Der Mann soll alkoholisiert gewesen sein.

 


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Die Frau des Wohnungseigentümers habe geöffnet, der Angeklagte sei aggressiv gewesen und habe die Wohnung betreten. Im Verlauf einer Rangelei sei der Angeklagte gestürzt und habe sich am Kopf verletzt, dann habe er zu einem mitgeführten Messer gegriffen, mehrfach auf den Nachbarn eingestochen und diesen an der Bauchdecke verletzt. Auch die Frau wurde mit dem Messer verletzt.

Erst das Messer, dann der Schuhlöffel

Im weiteren Verlauf habe der Nachbar dem Angeklagten dann einen Faustschlag verpasst, der Angeklagte wiederum bekam einen Schuhlöffel aus Metall zu fassen, den er seinem Nachbarn über den Kopf gezogen haben soll. Auch ein Schuhregal soll zum Einsatz gekommen sein, bis dann der Sohn des Angeklagten seinen Vater aus der Wohnung gezogen habe. 0,93 Promille Blutalkohol wurden beim Angeklagten nach der Verhaftung festgestellt. Versuchter Totschlag in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung lautet der Tatvorwurf.

"Was in der Anklage steht, ist nicht wahr", lautet der erste Satz des Angeklagten im Gerichtsaal. In jenen wird er aus der Untersuchungshaft in Schwäbisch Hall vorgeführt. Dorthin war er gebracht worden, nachdem er wegen einiger Schnittwunden, gebrochener Rippen und einer Schädelprellung erst im Klinikum zum Gesundbrunnen und dann im Justizvollzugskrankenhaus Asperg behandelt worden war.

Gesundheitlich beeinträchtigt

Überhaupt nehmen die Schilderungen der gesundheitlichen Probleme des Angeklagten und seiner Familie einigen Raum ein, auch weil der Angeklagte immer wieder zwischen der russischen und der deutschen Sprache wechselt. So habe es seine Frau mit dem Herzen. Eines der drei Kinder habe eine bipolare Störung. Er selbst leide unter Depressionen und habe nach dem Angriff noch Schmerzen wegen eines gebrochenen Steißbeins, der Rippen und ein Geräusch im Ohr.

Das Leiden seiner Frau und seine Depression bringt er in Zusammenhang mit dem, wie er sagt, dauernden Lärm aus der Wohnung im zweiten Stock. Dass der Nachbarschaftsstreit schon eine Weile schwelt, wird schnell klar. 1993 war der Angeklagte mit seiner Familie nach Deutschland gekommen, auch seine Schwester und die Mutter leben hier. Der Kontakt zur Schwester sei nicht mehr so gut, nachdem sie die Mutter zu sich genommen habe, um deren Rente zu bekommen. Er selbst sei mit der Familie zweimal umgezogen, ehe die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus im Öhringer Süden bezogen wurde. Seine Familie sei dort nun ausgezogen, erklärt der Angeklagte.

Zu viel Alkohol

Seine Frau habe wegen des dauernden Lärms schon früher dort ausziehen wollen. Am Tag der Tat habe sie geweint und gesagt, sie halte den Lärm nicht mehr aus und sei zur Tochter gefahren. Er selbst habe zum Mittagessen ein Glas Wein getrunken und dann zwei Stunden später damit begonnen, eineinhalb Flaschen französischen Rotwein zu trinken. Er sei aufgeregt gewesen, erklärt er, warum er dann gegen 21 Uhr zu den Nachbarn hochging. Dass er das Messer dabei hatte, will er erst im Verlauf der Auseinandersetzung gemerkt haben. Das Schälmesser habe er morgens in die Hose gesteckt, als er mit seinem Sohn – und seiner Frau, wie er später meinte – zum Pilzesammeln in den Wald gegangen war.

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