Blitzer in Heilbronn von Biotonne verdeckt: Scherz oder Straftat? Das sagt die Polizei
Eine Biotonne mit aufgeklapptem Deckel vor einem Blitzer in der Heilbronner Wilhelmstraße sorgt für Aufregung im Netz: Geht das Verdecken als Scherz durch – oder handelt es sich schon um eine Straftat?

Blitzer sind bei Autofahrern oftmals eher unbeliebt. Denn: Wer in eine Radarfalle rast, dem droht häufig ein hohes Bußgeld. Doch einen Blitzer mutwillig zu beschädigen, kann ebenfalls Folgen nach sich ziehen. Zuletzt hatte ein Beitrag auf dem Instagram-Profil "stimmeonline" viele Meinungen über die Legitimität des Verdeckens von Blitzern ausgelöst. Während die meisten Nutzer den „Scherz“ lustig finden, gibt es auch Stimmen, die den Sinn hinter Blitzern verteidigen. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat das Abdecken von Blitzern tatsächlich? Und wie bewerten Gerichte solche Fälle?
Blitzer-Täuschung: Bürgerreaktionen und Polizei-Entwarnung
„Ich sehe nur, dass jemand vergessen hat, den Deckel der Biotonne zu schließen.“, „Held der Stadt“ und „Endlich mal eine innovative Idee“ sind Kommentare, die unter dem Blitzer-Post auf Instagram zu finden sind. Am Sonntag, dem 7. April wurde auf der Wilhelmstraße in Heilbronn ein dort aufgestellter Blitzer von einer Biomüll-Tonne mit offenem Deckel verdeckt. Unter den Instagram-Usern sorgte dies für viel Gelächter, aber auch ernsten Kommentaren wie „Wer an dieser Stelle rast, gehört selbst in die Tonne. Der Blitzer steht da völlig richtig.“
Auf Anfrage der Heilbronner Stimme, teilte uns die Polizei Heilbronn mit, dass die Biotonne den Blitzer im Endeffekt nicht eingeschränkt habe. Kollegen seien vor Ort gewesen und haben dies überprüft. Dass Blitzer beklebt oder durch Gegenstände verdeckt werden, komme laut der Polizei Heilbronn selten vor. Solle dies aber vorkommen, so würde diese Straftat als Sachbeschädigung geahndet und auch so verfolgt werden.
Blitzer mit Gegenständen verdecken: Rechtliche Konsequenzen drohen
Nach geltender Rechtsprechung ist die Vorgehensweise, Blitzer durch das Abdecken mit Gegenständen wie einer Biotonne zu beeinträchtigen, tatsächlich strafbar. Personen, die einen Blitzer absichtlich abkleben oder verdecken, müssen mit einer Strafe wegen Sachbeschädigung rechnen, wie es gemäß § 303 des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt ist. Dies kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.
Parken vor Blitzern: Strafbar oder nicht?
Eine weitere Methode, um die Überprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verhindern, besteht darin, das Blitzgerät durch das Parken eines Fahrzeugs zu verdecken. Doch wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn Blitzer zugeparkt werden?
Zwar müssen Personen, die mit ihrem Fahrzeug einen Blitzer verdecken, keine Strafe befürchten, aber unter Umständen können andere Konsequenzen drohen, so "Bußgelkatalog.de". So ahndet der Bußgeldkatalog mögliche Parkverstöße und es besteht unter Umständen die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Was Fahrer über den anstehenden Blitzermarathon wissen müssen, weiß die Heilbronner Stimme.