Stimme+
Sontheimer Straße
Lesezeichen setzen Merken

Kamera mit Stickern beklebt: Unbekannte machen Blitzer in Heilbronn unbrauchbar

  
Erfolgreich kopiert!

Beschädigungen von Blitzern sind keine Einzelfälle. Auch in Heilbronn und in Fellbach standen am Wochenende beschmutzte Blitzer. Die Polizei ermittelt.

Von Sarah Riedinger
Ein beklebter Blitzer in der Sontheimer Straße in Heilbronn.
Ein beklebter Blitzer in der Sontheimer Straße in Heilbronn.  Foto: Mario Berger

Es ist keine Seltenheit, dass mobile- oder standfeste Blitzer absichtlich beschädigt werden. Oftmals wird ein Blitzer durch besprayen, bekleben oder zerschlagen beschädigt. Die Täter sorgen somit dafür, dass die Blitzer-Fotos unerkennbar gemacht werden.

Auch in der Sontheimer Straße in Heilbronn war am vergangenen Samstag ein mobiler Blitzer beklebt. Die Kamera des Blitzer-Anhängers wurde voll mit TSG-Stickern verdeckt. Wer die Aufkleber auf die Radarfalle geklebt hat, ist unklar. Auf Nachfrage bei einer Pressesprecherin der Polizei Heilbronn wurde bestätigt, dass noch keine Informationen zur Tat vorliegen.

Zugeklebte Blitzer: Beschädigungen sind keine Einzelfälle

Nicht nur in Heilbronn wurde in der vergangene Woche ein Blitzer beschädigt. Auch in Fellbach kam es zu einem Schaden von mehreren Hunderten Euro, als ein Anhänger-Blitzer mehrfach mit Farbe beschmutzt wurde. Sowohl im Zeitraum zwischen dem 19. und 27. Februar als auch vom 1. bis 2. März wurde die Radarfalle in der Geschwister-Scholl-Straße beschmiert. 

Die Polizei ermittelt derweil gegen Unbekannt. Hinweise, die zur Klärung des Geschehens beitragen könnten, nimmt die Polizei in Fellbach unter der Telefonnummer 0711/57720 entgegen.

Folgen einer Blitzer-Beschädigung

Wird ein Messgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung manipuliert oder beschädigt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch, wenn ein Blitzer abgeklebt oder die Kamera zum Beispiel mit Farbspray vollgesprüht wird.

Demnach muss der Täter mit einer Strafe wegen Sachbeschädigung rechnen. Laut dem Mobilitätsmagazin vom Bußgeldkatalog sieht das StGB gemäß § 303 dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung

Raphael Benner am 04.03.2024 13:55 Uhr

oder Todesstrafe. Mann mann, wo bleibt die Verhältnismässigkeit?

Antworten
lädt ... Gefällt Nutzern Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
  Nach oben