Tödlicher Ausgang der A6-Verfolgungsjagd: Mann erliegt Verletzungen
Nachdem drei Männer einen Geldautomaten in Wiernsheim gesprengt haben sollen, ist einer als Geisterfahrer über die A6 geflüchtet und hat einen Unfall verursacht. Nun ist ein Mann tot.

Die Geldautomatensprengung in Wiernsheim (Enzkreis) hat Mitte November für Aufregung gesorgt. Drei junge Männer sollen Samstag, den 11. November, die Tat begangen haben. Anschließend kam es zur Festnahme von zwei 21-Jährigen. Der dritte Verdächtige flüchtete vom Autobahnparkplatz Bauernwald alleine mit dem Auto weiter und fuhr auf der Autobahn als Geisterfahrer. Während der Flucht kam es zum Unfall, er krachte auf ein entgegenkommendes Fahrzeug. Sowohl der Tatverdächtige als auch die Insassen des Kleintransporters wurden schwer verletzt, wie die Heilbronner Stimme berichtete.
Auf der Flucht: 45-jähriger Mann stirbt nach Unfall mit Tatverdächtigem
Nun geben die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt, die die Ermittlungen aufgenommen haben, bekannt: Der 45 Jahre alte Beifahrer des Kleintransporters erlag seinen schwerwiegenden Verletzungen nach dem Unfall. Während die beiden dringend tatverdächtigen 21-Jährigen sich zur Sprengung des Geldautomaten noch nicht geäußert haben, aber in Untersuchungshaft sitzen, wurde inzwischen auch gegen den 30-jährigen Mann, der mit seiner Fluchtfahrt auf der A6 den Unfall in Höhe Heilbronn-Biberach verursachte, Haftbefehl erlassen.
Der flüchtige 30-jährige Fahrer und die beiden Insassen des Kleintransporters wurden hierbei schwer verletzt. Die beiden dringend Tatverdächtigen 21-Jährigen, die sich bislang nicht zum Tatvorwurf geäußert haben, befinden sich seit dem 12. November in Untersuchungshaft. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde zwischenzeitlich ebenfalls Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Bislang waren die Straftaten die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Bandendiebstahl, doch die Ermittlung werden nun ausgeweitet. Es wird auch ermittelt, ob sich der 30-Jährige wegen eines Tötungsdeliktes strafbar gemacht hat, erklärt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegenüber der Heilbronner Stimme.