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Betrugsmasche "Falscher Polizist": Urteile gegen Hintermänner in der Türkei

  
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Taten aus dem Raum Heilbronn mit der Betrugsmasche "Falscher Polizist" und einem Schaden von mehr als 850.000 Euro werden einer Gruppierung zugesprochen, deren Hintermänner nun in der Türkei verurteilt worden sind.

  

Insgesamt 1128 Jahre, sechs Monate und 28 Tage Haft sowie Geldstrafen in Höhe von mehr als 478 Millionen Türkische Lira verhängte das Landgericht im türkischen Izmir am 26. September 2022 gegen insgesamt 67 Beschuldigte eines Call-Center-Komplexes. Die Gruppe operierte als "Falsche Polizeibeamte" auch in Heilbronn. Das schreiben Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn in einer gemeinsamen Mitteilung. 

Die Heilbronner Ermittler bearbeiteten laut der Mitteilung 16 vollendete und versuchte Taten mit einem Schaden von 866.500 Euro. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Polizeipräsidium Heilbronn hatten 2018 eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die im Ermittlungsverfahren "Fake" Straftaten aus diesem Callcenter bearbeitete. Die Ermittler ordneten der Gruppierung Taten aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen zu.


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Die hier ermittelten Personen, überwiegend Abholer und Logistiker der türkischen Gruppierung, wurden zwischenzeitlich auch in Heilbronn verurteilt. Die in einem Übernahmeersuchen an die türkischen Behörden übermittelten Ermittlungsergebnisse der deutschen Behörden führten im Dezember 2020 nach weiteren Ermittlungen der türkischen Behörden zur Festnahme der Haupttäter in der Türkei. Hierbei wurden Geld, Gold, Fahrzeuge und Immobilien im Wert von rund 105 Millionen Euro sichergestellt.

Die türkischen Justizbehörden beabsichtigen laut der Mitteilung offenbar, den in Deutschland wohnhaften Geschädigten sichergestellte Finanzmittel zur Entschädigung zukommen zu lassen. Um auch weiteren Betrugsopfern die Möglichkeit einer Entschädigung zu geben, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn in einem zweiten Ersuchen die türkischen Justizbehörden um Übernahme eines weiteren Verfahrens gebeten.

 

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