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Leichte Lockerung der Corona-Fesseln

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Bund und Länder einigen sich auf Änderungen. Schulen und kleinere Geschäfte öffnen, Gaststätten bleiben geschlossen. Die wesentlichen Änderungen im Überblick.

Von Andreas Hoenig, Ruppert Mayr, Jörg Blank, dpa
Coronavirus-Pk mit Markus Söder (l-r), Angela Merkel, Peter Tschentscher und Olaf Scholz (nicht im Bild) im Bundeskanzleramt.
Coronavirus-Pk mit Markus Söder (l-r), Angela Merkel, Peter Tschentscher und Olaf Scholz (nicht im Bild) im Bundeskanzleramt.  Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa

Die Lockerungen sind äußerst zurückhaltend gewählt. Zu groß ist die Angst von Bundes- und Landesregierungen vor einem erneuten rasanten Anstieg der Zahl der Corona-Infizierten. Man darf gespannt sein, wie das bei den Bürgern ankommt – nochmals mindestens zwei Wochen ohne Freunde und Verwandte außerhalb des Hausstandes, ohne Tagesausflüge, ohne Kneipenbesuch. Und viele Eltern müssen sich weiter zu Hause um ihre Kinder kümmern, denn erst ab Anfang Mai geht es mit einigen Schulen wieder los.

Grundsätzlich sollen die Beschränkungen bis 3. Mai beibehalten werden. Doch einige Länder kündigen bereits an, auch eigene Wege zu gehen. Die wesentlichen Änderungen beziehungsweise weiter geltende Beschränkungen:

Schulen: Bis Anfang Mai sollen die Schulen – mit Ausnahmen – grundsätzlich geschlossen bleiben. Der Regelschulbetrieb soll schrittweise ab dem 4. Mai wieder aufgenommen werden, zuerst mit Abschlussklassen und Schülern, die im kommenden Jahr vor Prüfungen stehen sowie den obersten Grundschulklassen. Die Kultusminister der Länder sollen bis Ende April ein Konzept zu Hygienemaßnahmen, Schulbusbetrieb, Pausenzeiten und Gruppenaufteilung erarbeiten. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen für Schüler, die jetzt vor dem Abschluss stehen, sind in den Schulen aber auch vor Anfang Mai schon unter strengen Auflagen möglich. Kitas bleiben vorerst weiter geschlossen. Die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden auf „weitere Berufs- und Bedarfsgruppen“.

Geschäfte: Um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, sollen ab Montag unter Auflagen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Das gilt – unabhängig von der Verkaufsfläche – auch für Auto-, Fahrrad- und Buchhändler. Die Läden sollen Konzepte entwickeln, wie der Zutritt gesteuert, Hygieneauflagen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden können. Warum die Grenze bei 800 Quadratmetern liegt, blieb offen. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) machte klar, er halte eine solche Verkaufsfläche für zu viel, Bayern werde dies überprüfen – es könnte hier also einen Flickenteppich geben.

Tourismus: Die Bürger sollen weiter auf private Reisen und Besuche von Verwandten verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. Übernachtungsangebote im Inland sollen weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden – bis auf weiteres. Kleiner Lichtblick: Am 30. April soll die Lage neu bewertet werden. Das trifft die Reise- und Tourismuswirtschaft – sie gehört ohnehin zu den am härtesten getroffenen Branchen. Der Deutschen Tourismusverband (DTV) befürchte angesichts des anhaltenden Reisestopps existenzielle Folgen für die Branche. „Es ist jetzt mit einer weiteren großen Stornierungswelle zu rechnen, die die Liquidität vieler Betriebe übersteigen wird. Das ausgefallene Ostergeschäft ist in weiten Teilen des Tourismus nicht mehr nachzuholen“, warnte der Verband.

Gastronomie: Gastronomiebetriebe bleiben vorerst geschlossen – davon ausgenommen ist nur die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen haben weiter auch Bars, Clubs, Diskos sowie Theater, Opern und Konzerthäuser. Merkel sagte, in Gaststätten seien Beschränkungen oder Mindestabstände zu anderen Personen nicht zu kontrollieren. Große Hoffnung machte sie Gastwirten nicht. „Zu der Frage, was passiert mit Gastronomie, Restaurants und ähnlichem, können wir heute noch nichts sagen“, sagte die Kanzlerin. Der Gaststättenverband Dehoga forderte umgehend ein Rettungspaket. „Unsere Betriebe waren die ersten, die geschlossen wurden, und sind nun die letzten, die wieder öffnen dürfen“, kritisierte Dehoga.

App: Die Hoffnungen schwinden, dass eine Corona-Warn-App für Smartphones noch diese Woche zur Verfügung steht. Merkel sagte, daran werde mit Hochdruck gearbeitet. „Sie muss erst vom Robert-Koch-Institut für gut befunden werden, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und natürlich auch vom Datenschutzbeauftragten.“

Großveranstaltungen: Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.

Friseure: Friseurgeschäfte sollen unter Auflagen – etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen – ab dem 4. Mai ihre Betriebe wieder öffnen.

 


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