Aus für E-Auto-Förderung – Was das für Betroffene bedeutet
Völlig überraschend wurde am Wochenende der Umweltbonus für E-Autos eingestellt. Was ist mit bisherigen Anträgen und solchen, die nicht bis zu dem unerwarteten Stichtag eingegangen sind? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Immer war klar: Die Förderung der E-Autos sollte nur so lange dauern, wie Geld im Topf ist – voraussichtlich bis Ende 2024. Doch ein genaues Datum war bislang nicht bekannt.
Klar war allerdings: Bereits ab 2024 sollten neue, geringere Förderprämien gelten. Wer deshalb nun noch schnell bis Jahresende einen Antrag stellen wollte, dürfte vom plötzlichen Förderstopp mit Ablauf des 17. Dezembers überrascht worden sein.
Seit Montag (18. Dezember) können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Das teilte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium mit.
Der abrupte staatliche Förderstopp für Elektroautos sorgt für viel Aufregung in der Branche und bei Verbrauchern. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.
Wie ist die aktuelle Lage?
Der staatliche Umweltbonus beim Kauf von Elektroautos endete am Sonntag, 17. November. Seit Montag nimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) keine Anträge mehr an. Das hatte das Bundeswirtschaftsministerium am Samstag überraschend bekanntgegeben.
Was heißt das für Käufer oder Besteller von E-Autos?
Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass bereits zugesagte Förderungen nicht betroffen seien und gezahlt würden. Anträge, die bis zum 17. Dezember eingegangen seien, würden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet. Allerdings werde die Förderzusage nur erteilt, wenn das entsprechende Fahrzeug bereits zugelassen ist − das Kaufdatum spiele keine Rolle.
Warum läuft die Förderung so plötzlich aus?
Das Wirtschaftsministerium begründet den Stopp damit, dass nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr genügend Geld zur Verfügung stehe, um den Umweltbonus in Höhe von bis zu 4500 Euro auch nach dem 17. Dezember zahlen zu können. Ursprünglich sollte die E-Auto-Förderung Ende 2024 auslaufen − oder, wenn die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. Das ist offenbar nun der Fall.
Was sagt die Branche?
"Das ist ein absoluter Vertrauensbruch unserer Regierung gegenüber den Kunden", kritisiert Silke Meier, Geschäftsführerin der Kfz-Innung Heilbronn-Öhringen, das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums. Viele Autokäufer hätten genau kalkulieren müssen und sich darauf verlassen, dass sie die Kaufprämie erhalten, um sich ein Elektrofahrzeug leisten zu können Meier hofft auf Nachbesserungen. "Man sollte die Frist zur Fahrzeugzulassung wenigstens bis 31. Dezember verlängern."
Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) geht von 60 000 betroffenen E-Autos aus. Bei einer Fördersumme von 4500 Euro pro Fahrzeug "reden wir hier von 270 Millionen Euro, mit denen vor allem die Kunden belastet werden", sagt ZDK-Präsident Arne Joswig. "Unsere Händler stehen für einen schnellen Hochlauf der Elektromobilität − es geht nicht an, ihnen Knüppel zwischen die Beine zu werfen."
Was heißt das für die E-Mobilität in Deutschland?
Professor Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach sieht im Förderstopp "eine veritable Kaufbremse". "Wir rechnen in 2024 nicht mit einem Wachstum, sondern allenfalls mit einer Seitwärtsbewegung des Elektromarktes, je nachdem, ob die Automobilhersteller ihre Anschaffungspreise deutlich senken beziehungsweise entsprechende Rabatte geben." Nach Bratzels Einschätzung sind für 2024 Absätze von 450 000 Elektroautos in Deutschland realistisch. Von Januar bis November 2023 wurden knapp 470 000 E-Autos zugelassen.
Wie reagieren die Hersteller?
Der Konzern Stellantis (Opel, Peugeot, Fiat, Jeep) übernimmt den Umweltbonus für Privatkunden komplett. Andere Hersteller haben sich noch nicht dazu geäußert.
Kann der Kunde vom Kauf eines E-Autos zurücktreten?
"Das geht nur in Einzelfällen", teilt der ADAC mit. Etwa dann, wenn der Umweltbonus als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrags zu werten ist, die nun wegfällt. Ansonsten ist bei einem Rücktritt in der Regel ein Schadenersatz in Höhe von 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises fällig.


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