Wehrdienstgesetz

„Jeder Mann darf frei reisen“: Kein Antrag bei Bundeswehr durch Erlass nötig

  
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Das Wehrdienstgesetz hat kürzlich für Wirbel gesorgt: Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssten längere Auslandsreisen beantragen. Nun tritt eine Ausnahmeregelung in Kraft, die das aufhebt. 

Von red/dpa

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Das Verteidigungsministerium hat eine deutlich vereinfachte Regelung für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer auf den Weg gebracht. Damit soll klargestellt werden, dass Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte. Zuvor stellte bereits Verteidigungsminister Boris Pistorius klar, dass in Friedenszeiten keine Genehmigungen notwendig wären

Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift in Form eines Erlasses werde eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. Damit werde Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt. 

Erlass zum Wehrdienstgesetz: Männer müssen Reisen nicht beantragen

„Mit der anstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist damit auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen. Die Allgemeinverfügung wird formal einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten“, sagte die Sprecherin. 

Zuvor hatte es Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.

Die Heilbronner Stimme hat auf den Straßen von Heilbronn nachgefragt, wie die Meinungen zu der Genehmigungspflicht sind. Sollte es zum Verteidigungsfall kommen, würde die Regel greifen. Die Meinungen der Heilbronner zu der Reise-Regel der Bundeswehr gehen auseinander

Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.

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