Neue Rechte für Bundespolizei? Über dieses Gesetz berät die Regierung
Die Bundesregierung berät über ein neues Gesetz zur Bundespolizei. Die Beamten könnten dadurch einige neue Befugnisse und Rechte bekommen – unter anderem zu Drohnen, Kontrollen und dem Abhören von Telefonen.
Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das Bundeskabinett berät am Vormittag über eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Drohnenabwehr durch Bundespolizei? Das will die Regierung neu regeln
Auch die Drohnenabwehr spielt eine Rolle. Denn Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz bisher gar nicht vor. Nun soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, in dem es heißt: „Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, dass die Bundespolizei Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen nutzen soll, besonders mit Blick auf Flughäfen, Bahn-Infrastruktur und Schiffe. Zudem wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Bundespolizei selbst Drohnen einsetzen kann, zum Beispiel bei Demos.
Außerdem hatte der Innenminister den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums angekündigt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant, um es der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten, etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden.
Neue Rechte für die Bundespolizei möglich: Was im Gesetzesentwurf steht
Die Reform des Bundespolizeigesetzes sieht Kompetenzausweitungen für die Bundespolizei in vielen weiteren Bereichen vor. Ihre Fähigkeiten müssten „gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Was ist vorgesehen?
- Abhören von Telefonen: Die Bundespolizei soll neben dem klassischen Abhören auch Standort- und anderen Nutzerdaten erheben dürfen. Damit soll etwa die Einreise von Extremisten verhindert oder Schleuserrouten aufgedeckt werden.
- Flugdaten erhalten: Airlines sollen die Daten zu ihren Fluggästen außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland automatisch an die Bundespolizei übermitteln. Bislang müssen die Beamten die Daten anfordern.
- Neues Aufenthaltsverbot. Neben dem Platzverweis, der nur kurzzeitig und örtlich eingeschränkt ausgesprochen werden kann, soll das Aufenthaltsverbot neu hinzukommt. Dieses soll die Bundespolizei für maximal drei Monate für Personen aussprechen können, um etwa gewaltbereite Personen rund um Fußballspiele daran zu hindern, Anhängern gegnerischer Vereine aufzulauern.
- Ausreisepflichtige: Durch mehr Befugnisse der Bundespolizei beim Aufgreifen von vollziehbar Ausreisepflichtige soll verhindert werden, dass diese wieder entlassen werden und untertauchen können.
- In Gewahrsam nehmen: Menschen, die gegen ein Ausreiseverbot verstoßen – beispielsweise weil sie sich an Kämpfen in Kriegsgebieten anschließen oder als gewaltbereite Fußballfans zu Auslandsspielen wollen – sollen von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen werden können.
- Verfassungstreue: Wer bei der Bundespolizei anfangen will, soll vorher auf Zuverlässigkeit und besonders Verfassungstreue überprüft werden.
- Anlasslose Kontrollen: In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ durchführen dürfen.
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist zuständig für die Grenzsicherung, für die Sicherheit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und von Bundesorganen, wie dem Bundeskanzleramt. Sie leistet außerdem Amtshilfe, wenn Landesbehörden darum bitten.