Petition für ein AfD-Verbot wird übergeben – mit rund 865.000 Unterschriften
Am Dienstag soll eine Petition an mehrere Bundestagsabgeordnete übergeben werden. Das Ziel: Ein Verbot der AfD soll geprüft werden. Was müsste anschließend passieren?
Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Manche überlegen nun, ob man dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach einem Verbot der Partei vorlegen sollte.
Unterdessen haben rund 865.000 Menschen eine Petition für ein AfD-Verbot unterschrieben. Diese soll am Dienstag (15.10.) auf der Wiese vor dem Reichstagsgebäude in Berlin übergeben werden. Ziel der Unterschriftensammlung ist es, dass ein Parteiverbot der Alternative für Deutschland beantragt und dann vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden soll.
"Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln", heißt es auf der Internetseite zur Erklärung. Zahlreiche Medienberichte sowie der Verfassungsschutz hätten verfassungsfeindliche Aussagen der Partei dokumentiert. "Wenn es wie bei der Alternative für Deutschland viele Anzeichen für einen Mangel an Verfassungstreue gibt, dann sollte das offiziell vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden", so die Organisatoren weiter.
Angestoßen haben die Petition der Blog Volksverpetzer sowie die Gruppe Omas gegen rechts, zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem die Schauspielerin Nora Tschirner, "Ärzte"-Sänger Bela B oder die Moderatorin Enissa Amani.
AfD-Verbot: Bundesrat nimmt Petition entgegen, unternimmt aber nichts
Schon Ende Januar wurde die Unterschriftensammlung an den Bundesrat übergeben, besser gesagt an seine Präsidentin Manuela Schwesig (SPD). "Wir nehmen das Anliegen wirklich sehr ernst. Zunächst müssen wir aber das wichtige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster abwarten, ob die AfD bundesweit als Verdachtsfall eingestuft werden kann", sagte diese.

Das Verfahren in Münster ist inzwischen entschieden, die Richter urteilten, dass der Verfassungsschutz die AfD sowohl als rechtsextremer Verdachtsfall beobachten darf als auch die Öffentlichkeit darüber informieren darf. Reagiert haben Schwesig und der Bundesrat jedoch nicht, weshalb die Organisatoren der Petition sie anschließend auch an den Bundestag gerichtet haben. Denn das Bundesverfassungsgericht selbst kann ein AfD-Verbot nicht prüfen, es muss dazu vom Bundesrat, dem Bundestag oder der Bundesregierung aufgefordert werden.
Abgeordnete von SPD, Grünen, CDU und Linken wollen AfD-Verbot beantragen
Entgegennehmen sollen die Petition die Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Carmen Wegge (SPD). Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur planen diese Abgeordneten auch, einen gemeinsamen Antrag für ein AfD-Verbot im Bundestag zu stellen.
In den Bundestagsfraktionen ist das AfD-Verbot umstritten. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich etwa ist dagegen, Katharina Dröge, Vize-Vorsitzende der Grünen-Fraktion, ist für ein Verbotsverfahren. Aus der Unionsfraktion kommt bis auf einzelne Abgeordnete vor allem Skepsis. Die AfD-Fraktion selbst ist gelassen und hat bereits erklärt, der Antrag sei zum Scheitern verurteilt.
Bundesverfassungsgericht stellt hohe Anforderungen an AfD-Verbot
Selbst wenn der Bundestag sich dazu entschließen sollte, ein AfD-Verbot prüfen zu lassen, würde das Verfahren in Karlsruhe voraussichtlich Jahre dauern. Zwar sind Parteiverbote in Artikel 21 des Grundgesetzes ausdrücklich erlaubt, wenn diese darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Allerdings setzt das Bundesverfassungsgericht eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung" voraus und den Umstand, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreichen könnte. Genau daran scheiterte nämlich das Verbot der NPD: 2017 entschieden die Karlsruher Richter sich gegen ein Verbot der Partei, weil es völlig aussichtslos ist, dass diese ihre Ziele durchsetzen kann.
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