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Verschärfung der Migrationspolitik: Was den Antrag vom Gesetzentwurf unterscheidet

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Der Vorstoß der Union zur Verschärfung der Migrationspolitik wird hitzig diskutiert. Am Mittwoch wurde über zwei Anträge im Bundestag abgestimmt, am Freitag geht es um einen Gesetzentwurf. Wo liegt der Unterschied?

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Am Mittwoch hat die Union zwei Entschließungsanträge in den Bundestag eingebracht. Einer wurde abgelehnt, der andere, der sogenannte „5-Punkte-Plan“ wurde mit 348 Ja-Stimmen zu 344 Nein-Stimmen angenommen. Zugestimmt haben Union, FDP und AfD. In der Union stimmten von 196 Abgeordneten 187 mit „Ja“, acht Abgeordnete stimmten nicht ab. Die einzige Nein-Stimme kam aus der Fraktion von der Abgeordneten Antje Tillmann aus Thüringen, die Gründe sind noch nicht bekannt.

Friedrich Merz zeigte sich im Nachhinein „bedrückt“ darüber, dass der Antrag nicht mit den Parteien aus der politischen Mitte zustande gekommen sei. Eine Zusammenarbeit mit der AfD wies er erneut vehement zurück. Kritik kam dagegen von SPD und Grünen, Bundeskanzler Olaf Scholz warf Merz in der ARD-Sendung „Maischberger“ am Mittwochabend erneut einen „Tabubruch“ vor. 

Entschließungsanträge sind nicht verbindlich

Ein Entschließungsantrag ist quasi eine kritische Aufforderung an die Bundesregierung und ein Mittel der Opposition, um den eigenen politischen Standpunkt deutlich zu machen und ein Signal zu senden. Entschließungsanträge sind rechtlich unverbindlich, sie sind lediglich ein Instrument der Meinungsäußerung. Für die Annahme reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Bundestag. Eine qualifizierte Mehrheit, beispielsweise eine Zweidrittelmehrheit, ist nicht notwendig, weil Entschließungsanträge keine Gesetzeskraft haben. 

Wird ein Entschließungsantrag angenommen, zeigt das vor allem, dass die Regierung sich mit dem Inhalt auseinandersetzen soll. Es verdeutlicht den politischen Willen der Abgeordneten und kann den Handlungsdruck erhöhen. Daraufhin kann die Bundesregierung entscheiden, den Inhalt des Antrags aufzugreifen, beispielsweise in weiteren Gesetzesinitiativen oder Verordnungen. Auf dieser Grundlage können neue Anhörungen, Anträge oder Gesetzesvorschläge initiiert werden. 

Am Mittwoch hat der Bundestag dem "5-Punkte-Plan" mit Stimmen von Union, FDP und AfD zugestimmt.
Am Mittwoch hat der Bundestag dem "5-Punkte-Plan" mit Stimmen von Union, FDP und AfD zugestimmt.  Foto: Michael Kappeler

Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag

An diesem Freitag will die Unionsfraktion einen Gesetzesentwurf aus dem vergangenen Jahr im Parlament zur Abstimmung stellen – Titel: „Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. 

Der Entwurf vom September 2024 war im November vom Ausschuss für Inneres und Heimat noch mit Stimmen von SPD, Grünen, FDP sowie der Gruppe Die Linke abgelehnt worden und nachfolgend nicht weiter im Bundestag behandelt worden.

Das könnte sich nun ändern, wenn FDP, BSW und die AfD gemeinsam mit der Union für den Entwurf stimmen. Damit hätte die Union erstmals ein Gesetz mit Stimmen der AfD beschlossen. Der Entwurf benötigt allerdings auch die Zustimmung des Bundesrates. Ob es dazu kommt, ist unklar. 

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