Stimme+
Bundestag-Einzug verpasst
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Fehler auch in Heilbronn: BSW-Stimmen wurden falsch zugeordnet

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nun klagt die Partei auf Neuauszählung. Recherchen zeigen: Der Partei sind tatsächlich einige Stimmen verloren gegangen, auch in der Region.

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht will das Ergebnis der Bundestagswahl überprüfen lassen und hat dafür Verfassungsbeschwerde eingelegt.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht will das Ergebnis der Bundestagswahl überprüfen lassen und hat dafür Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Foto: Sören Stache

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat es denkbar knapp nicht in den Bundestag geschafft. Die Partei erreichte nach vorläufigem Ergebnis bundesweit 4,97 Prozent, etwa 13.400 Stimmen fehlten. Am Dienstag kündigte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht deshalb an, dass sie per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht klagen wird. Ihr Ziel: Die Bundestagswahl soll neu ausgezählt werden.

Tatsächlich könnten dem BSW durch Fehler einige Stimmen abhanden gekommen sein. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ darüber berichtet. Demnach sind in Baden-Württemberg insgesamt wohl 430 Stimmen falsch zugeordnet worden. Laut dem Bericht sei ein Fehler gewesen, dass BSW-Stimmen dem Bündnis Deutschland zugerechnet worden seien. Die Kleinstpartei stand auf dem Wahlzettel in der Zeile direkt oberhalb des BSW.

Fehler im Wahlkreis Heilbronn: Dem BSW entgingen fälschlicherweise 50 Stimmen

So ist es auch im Wahlkreis Heilbronn passiert, wie Stadtsprecherin Claudia Küpper erklärt. „48 Stimmen waren in der Schnellmeldung versehentlich dem Bündnis Deutschland zugeordnet, in den Niederschriften aber richtig eingetragen worden.“

Auf den sogenannten Schnellmeldungen basiert das vorläufige Ergebnis am Wahlabend, anschließend wird nochmals ausgezählt. Dabei sei dem Wahlamt der Fehler aufgefallen. Zwei weitere Stimmen für das BSW seien erst für ungültig befunden worden, später aber vom Kreiswahlausschuss für gültig erklärt worden. Somit sind dem BSW im Wahlkreis Heilbronn 50 Stimmen zu wenig zugesprochen worden.

21 Stimmen zu wenig im Wahlkreis Neckar-Zaber wegen Übertragungsfehler

Ein paar Stimmen fehlten dem BSW ebenso im benachbarten Wahlkreis Neckar-Zaber. Dort sei zwar eigentlich alles korrekt aufgeschrieben worden, bei der Übertragung aber ein Fehler passiert, wie Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg erklärt. „Übertragungsfehler wie dieser kommen am Abend des Wahlsonntags leider hin und wieder vor. Sie werden durch die anschließende Wahlprüfung jedoch festgestellt und entsprechend korrigiert.“

Ein wichtiges Detail, denn in beiden und auch in anderen Fällen sind die Fehler gefunden und ausgebessert worden. Somit fehlten diese Stimmen dem BSW nur im vorläufigen Wahlergebnis, im amtlichen Endergebnis sind sie enthalten. Geplant ist, dass der Bundeswahlausschuss dieses am Freitag feststellt.

Einzug des BSW ist trotzdem sehr unwahrscheinlich

Wagenknechts Verfahren, direkt in Karlsruhe zu klagen, ist Neuland. Im Grundgesetz ist geregelt, dass sich der Bundestag mit möglichen Unstimmigkeiten befassen muss. Dabei führt längst nicht jeder Fehler zur Neuwahl, sondern diese müssen so schwerwiegend sein, dass sich etwa die Zahl der Mandate verändert. Einen solch schwerwiegenden Fall gab es 2021, als die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden musste.

Im Falle des BSW ist das äußerst unwahrscheinlich. Sollten in allen Bundesländern ähnlich viele Stimmen falsch zugeordnet gewesen sein wie in Baden-Württemberg, würde das nicht für einen Einzug des BSW reichen. Erst nach der Prüfung durch den Bundestag kann anschließend das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden. 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
Nach oben  Nach oben