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Große Plakate zeigen AfD-Werbung ohne AfD-Auftrag – jetzt auch in Heilbronn

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In Heilbronn sind großflächige Plakate mit AfD-Werbung aufgetaucht – jedoch ohne offiziellen Auftrag der Partei. Wer hinter der Aktion steckt. 


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An mehreren Stellen in Heilbronn sind jetzt große Plakate aufgetaucht, die bei der Bundestagswahl für die AfD werben. Von der Partei kommen die Plakate nicht, aber aus ihrem Umfeld.

Den Plakaten zufolge kommt der Herausgeber aus dem sächsischen Riesa. Er leitet das Büro des Landtagsabgeordneten Carsten Hütter, der zugleich auch Bundesschatzmeister der AfD ist.

Plakat-Werbung für die AfD: So reagiert der Kreisverband Heilbronn auf die Aktion

„Wir sehen es positiv“, sagt Dennis Klecker, Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Heilbronn, auf Anfrage. Hinter der Aktion steht seinen Informationen nach ein österreichischer Großspender. „Er hat in ganz Deutschland Plakate aufgehängt.“ Für den Kreisverband sei es kostenlose Werbung.

In Parteikreisen ist die Aufmachung umstritten. „Über das Design kann man streiten“, sagt auch Dennis Klecker. Es entspreche ja nicht den üblichen AfD-Plakaten. Das habe allerdings auch Positives: Weil es so anders aussehe, schaue man eher hin. „Sie fallen auf.“

Plakate werben in Heilbronn für AfD: Unternehmen für Außenwerbung äußert sich

Die Aktion hängt unter anderem an Wänden, die auf die Plakatunion hinweisen – nach eigenen Angaben ein Vermarktungsverbund von 33 Unternehmen im Out-of-Home-Business. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als einer der führenden Anbieter von Außenwerbung in Deutschland.

Die Plakatunion vermarkte sowohl eigene Werbeträger als auch Flächen anderer Anbieter. „Jeder Eigentümer oder Anbieter hat dabei die Möglichkeit, spezifische Produktsperren für seine Flächen festzulegen“, so Melina Zoller vom Vertriebsinnendienst. „Dies kann sowohl kommerzielle als auch politische Werbung betreffen, inklusive bestimmter Parteien oder Inhalte.“

AfD-Plakate in Heilbronn genau geprüft: Sind die Vorgaben eingehalten?

Vor einer Buchung werde grundsätzlich geprüft, so Melina Zoller gegenüber der Heilbronner Stimme, ob gesetzliche und vertraglichen Vorgaben eingehalten würden. Auch nach bestehenden Produktsperren schaue man. „Politische Werbung – auch von Unterstützern einer Partei – ist rechtlich zulässig, solange sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die jeweiligen Plakatierungsrichtlinien verstößt“, so die Mitarbeiterin auf Anfrage. „Die Plakatunion trifft selbst keine politische Auswahl oder Bewertung der Inhalte, sondern agiert im Rahmen der bestehenden Werberegelungen und der Vorgaben der Flächenanbieter.“

Ähnliches bestätigt auch Suse Bucher-Pinell, Pressesprecherin der Stadtverwaltung Heilbronn. Für die Anbringung von Plakaten auf dauerhaft genehmigten Werbeflächen sei seitens der Stadt keine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich. „Wer dort werben möchte, kann die Flächen vom privatrechtlichen Betreiber anmieten. Dies gilt auch für politische Parteien und Wählervereinigungen. Die Stadt kann dies nicht einschränken oder reglementieren.“

Diese Regeln gelten bei der Wahlwerbung für die Parteien

Darüber hinaus gibt es die Wahlwerbung der Parteien. Für diese Wahlwerbung sei straßenrechtlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, so Suse Bucher-Pinell. Diese werde den Parteien und Wählervereinigungen bei Großflächenplakaten für bestimmte Standorte und bei kleinen Plakaten für eine bestimmte Anzahl von der Stadt unter Auflagen und für einen bestimmten Zeitraum erteilt. „Dabei beachtet die Stadt den Gleichbehandlungsgrundsatz und sorgt dafür, dass für alle Parteien und Wählervereinigungen Plätze zur Verfügung stehen.“

Zu den Auflagen gehört unter anderem: Werbetafeln dürfen nicht angebracht werden an  Verkehrszeichen, Ampeln oder Brückengeländern. Ebenfalls tabu sind junge Bäume, der Mittelstreifen der Allee und die Fußgängerzonen in der Innenstadt.

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