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Höhere Kosten für Gutverdiener: Kranken- und Rentenversicherung wird teurer

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Im Jahr 2026 steigen die Sozialabgaben für Gutverdiener, weil die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze erhöht wird. Wir haben Fragen und Antworten zum Thema gesammelt.


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Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am Mittwoch (8. Oktober) beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenzen anzuheben. Die beteiligten Ministerien hatten bereits vorab zugestimmt, die Änderung ist ohne Zustimmung des Bundestags wirksam.

Damit kommen auf Gutverdiener höhere Sozialabgaben zu. Wir haben Fragen und Antworten zum Thema gesammelt.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze und welche Funktion erfüllt sie im Sozialsystem?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Obergrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient, zahlt trotz seines höheren Einkommens also keine höheren Sozialabgaben mehr.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze aktuell?

Für dieses Jahr liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 8050 Euro, für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Wert bei 5512,50 Euro. Ein Beispiel: Wer 10.000 Euro brutto im Monat verdient und nicht privat versichert ist, zahlt nur so viel in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ein, als würde er 8050 Euro verdienen.

Wie hoch soll die Bemessungsgrenze ab 2026 steigen?

Die Erhöhung ist zum Jahreswechsel geplant. Ab 2026 sollen die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung dann bei 8450 Euro Bruttoeinkommen gekappt werden, für die Kranken- und Pflegeversicherung passiert das bei 5812,50 Euro.

Wer muss künftig höhere Beiträge zahlen?

Die Erhöhung trifft vor allem Gutverdiener, sie müssen ab 2026 dann mehr in die Sozialversicherungen einzahlen. Laut Statistischem Bundesamt verdienen die allermeisten Deutschen deutlich weniger und sind weit von der Beitragsbemessungsgrenze entfernt. Betrachtet man die Einkommen aller Deutschen und nimmt die genaue Mitte (Median), beträgt das Brutto-Monatseinkommen 4346 Euro, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld inklusive. Über der Beitragsbemessungsgrenze liegen mit ihrem Verdienst weniger als zwanzig Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland bei der Kranken- und Pflegeversicherung, weniger als zehn Prozent liegen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung darüber. Auch Arbeitgeber trifft die Erhöhung, da die Sozialabgaben zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Was ist mit privat Versicherten?

Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern lassen. Alle anderen müssen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten, die aktuell bei einem Brutto-Monatseinkommen von 6150 Euro (73.800 Euro jährlich) liegt. Auch diese Grenze wird angehoben, 2026 steigt sie auf 6450 Euro Monatseinkommen.

Warum wurde die Erhöhung jetzt beschlossen?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst, damit sie die Entwicklung der Einkommen in Deutschland abbildet. Steigen die Löhne, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze. „Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken“, erklärt die Bundesregierung in einer Mitteilung. „Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben.“ Zur Wahrheit gehört auch: Die Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungen sind knapp bei Kasse und die Bundesregierung sucht händeringend nach Lösungen, wie mehr Geld ins System fließt. 

Welche Kritik gibt es an der Beitragsbemessungsgrenze?

Kritik am System der Beitragsbemessungsgrenze gibt es immer wieder. Politiker von SPD und Grünen haben in der Vergangenheit mehrmals gefordert, die Obergrenze deutlich anzuheben. Noch weiter geht die Linkspartei, sie will die Obergrenze bei 15.000 Euro ziehen und sie perspektivisch abschaffen. Die Union lehnt eine deutliche Erhöhung ab und setzt stattdessen auf Strukturreformen. Derzeit tagt eine Kommission, die Vorschläge erarbeitet, wie die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung grundlegend reformiert werden soll. Der Sozialverband VdK befürwortet die Obergrenze als solidarisch und fair, fordert aber, die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung zu erhöhen auf das Niveau des Betrags, der für die Rentenversicherung gilt. Das fordert etwa auch die Arbeiterwohlfahrt (Awo).

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