Bundesländer zögern trotz Verfassungsschutz-Einstufung, ein AfD-Verbot anzustoßen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zur gesichert rechtsextremen Bestrebung hochgestuft. Von einem Parteiverbotsverfahren wollen die Bundesländer trotzdem nichts wissen. Was sind die Gründe?
Eigentlich ist das Grundgesetz in Artikel 21 eindeutig: Parteien, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“, sind verfassungswidrig. Der Artikel ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus und soll dafür sorgen, dass rechtsextreme Parteien in Deutschland nie wieder an die Macht kommen.
Vergangene Woche hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet. Das ist quasi die höchste Alarmstufe, laut den Verfassungsschützern sei die gesamte Partei von einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen“ Haltung geprägt.
Die Bundesregierung, der Bundestag oder die Bundesländer könnten jederzeit ein Verbotsverfahren in die Wege leiten. Dann müsste das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen, ob die AfD gemäß Artikel 21 im Grundgesetz verboten wird. Eine neue Regierung fehlt bislang, die Unions-Fraktion lehnt ein Verbotsverfahren ab – und auch die Bundesländer wollen von einem Parteiverbot trotz der neuen Einstufung der AfD nichts wissen, wie Anfragen unserer Redaktion zeigen.
Hessen und Bayern wollen Beamte durchleuchten, sehen ein AfD-Verbot aber skeptisch
Nach der neuen Einstufung der AfD hatten Hessen und Bayern angekündigt, Staatsdiener durchleuchten zu wollen. „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten“, erklärt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) auf Anfrage unserer Redaktion. Allerdings sollten die Länder aus seiner Sicht dabei möglichst einheitlich vorgehen, weshalb der CDU-Politiker das Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni ansprechen will.
„Ein Parteiverbotsverfahren sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt skeptisch“, sagt Poseck. „Die Hochstufung der AfD bedeutet keinen Automatismus in Sachen Parteiverbot.“ Weitere Voraussetzungen wie eine kämpferische Vorgehensweise gegen die Demokratie seien notwendig, deshalb sei das Verbotsverfahren „langwierig und risikobehaftet“. Zuallererst müsse die AfD politisch bekämpft werden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Gutachten ist 1100 Seiten dick
Zustimmung kommt aus Bayern von CSU-Innenminister Joachim Herrmann. Für ein Verbot würden andere Voraussetzungen gelten, erklärt der bayerische Innenminister auf Stimme-Anfrage. „Wir sind klug beraten, uns das Gutachten des Verfassungsschutzes sehr genau anzuschauen.“
Das 1100 Seiten dicke Dokument habe man erst am Freitag erhalten. „Ich bedaure es sehr, dass sich nun viele Politiker, die das Gutachten noch gar nicht gelesen haben können, bereits zu einem Verbotsverfahren äußern. Das ist völlig verfrüht und nicht abgewogen.“ Auch er fordert ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Klar sei aber: „Bei Beamten wird erwartet, dass sie sich aktiv für die Demokratie einsetzen. Dann kann man eigentlich nicht Mitglied einer Partei sein, die gegen Grundwerte der Demokratie kämpft.“
Baden-Württembergs Staatskanzlei will sich zu Verbotsverfahren nicht äußern
Ähnlich ist die Haltung des baden-württembergischen Innenministeriums, wie ein Sprecher erklärt. Der Umgang mit der Entscheidung des Verfassungsschutzes müsse „gründlich überlegt“ werden. „Die Frage, wie sich eine AfD-Mitgliedschaft auf Beamtinnen und Beamte auswirkt, sollte in einzelnen Ländern nicht unterschiedlich entschieden werden.“
Gesetzlich geregelt sei, dass sich sich Beamte „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ bekennen müssen. „Darüber dürfen keine Zweifel bestehen“, so der Sprecher.
Eine Sprecherin der baden-württembergischen Staatskanzlei erklärt, zu einem Parteiverbotsverfahren könne man sich „ohne eingehende Prüfung des Sachverhalts“ derzeit nicht äußern.
SPD-regierte Bundesländer wollen Erfolg eines AfD-Verbotsverfahrens prüfen
Offener für ein AfD-Verbot zeigen sich die von Sozialdemokraten regierten Bundesländer. Es sei wichtig, dass sich die Länder das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes anschauen können, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). „Das ist die Voraussetzung, um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens einschätzen zu können.“
Bremens Regierender Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) erklärt auf Anfrage: „Die AfD ist in Gänze eine rechtsextreme Partei, die unsere Verfassungsordnung beseitigen will.“ Er erwarte von der Bundesregierung, „dass sie alle vorliegenden Erkenntnisse zusammenträgt und in Abstimmung mit den Ländern ein Verbotsverfahren vorantreibt“.
Berliner Bürgermeister „nicht überrascht“ über Extremismus-Einstufung der AfD
Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack sowie Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (beide CDU) zeigten sich nicht überrascht über die extremistische Einstufung der AfD und wollen prüfen, wie damit umgegangen werden soll. Sachsen-Anhalt plant keine Initiative für ein Verbotsverfahren. Antworten aus den anderen Bundesländern standen bis Redaktionsschluss aus.
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