Nach AfD-„Abschiebetickets“ in Karlsruhe: Es soll kein Verfahren geben
Ein AfD-Wahlkampf-Flyer in Form eines „Abschiebetickets“ Anfang des Jahres sorgt für Empörung. Politiker wurden angezeigt. Für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reicht es nicht.
Einige Karlsruhe finden im Zuge einer Wahlkampf-Aktion „Abschiebetickets“ in ihrem Briefkasten. Die Polizei ermittelt zunächst wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Im Januar gehen Tausende auf die Straße und demonstrieren nach der fraglichen Wahlkampf-Aktion. Zu einem Verfahren soll es wegen der „Abschiebetickets“ in den Karlsruhe Briefkästen allerdings nicht kommen.
„Abschiebetickets“ in Karlsruhe verteilt: Kein Verfahren nach Wahlkampf-Aktion der AfD
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird wegen der „Abschiebeticket“-Aktion von Karlsruher AfD-Politikern kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die rechtliche Prüfung der an Flugzeugtickets angelehnten Flyer habe ergeben, dass der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung nicht gegeben sei, wie ein Sprecher der Anklagebehörde sagte. Zuvor hatte der SWR berichtet.
Die „Abschiebetickets“ waren im Zuge einer Wahlkampf-Aktion zur letzten Bundestagswahl in diverse Karlsruher Briefkästen geworfen worden. Das Abflugdatum war auf den Tag der Bundestagswahl am 23. Februar datiert gewesen für die Reise: „Von: Deutschland – Nach: Sicheres Herkunftsland“.
Daraufhin waren mehrere AfD-Politiker angezeigt worden. Nach der Aktion mit den „Abschiebetickets“ in Karlsruhe findet im Gegenzug ein Heilbronner AfD-Mitglied einen „Fahrschein ins Gefängnis„im Briefkasten.
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