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Messerattacke in Aschaffenburg
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Mehr als 23.000 Asylbewerber in Baden-Württemberg „vollziehbar ausreisepflichtig“

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Die tödliche Messerattacke eines Afghanen in Aschaffenburg hat die Debatte um ausreisepflichtige Asylbewerber erneut entfacht. Aktuelle Zahlen zeigen: Dass Abschiebungen nicht stattfinden, hat mehrere Gründe.

Von Theo Westermann  

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Nach der Bluttat von Aschaffenburg müssen sich die zuständigen Behörden viele Fragen gefallen lassen. Warum lief der Verdächtige, ein psychisch vorbelasteter Afghane, der nachweislich schon mehrfach straffällig war, frei herum? Warum war er trotz Ausreisepflicht noch in Deutschland? 

Aktuell sind in Baden-Württemberg 23.487 Asylbewerber (Stichtag 31. Dezember) „vollziehbar ausreisepflichtig“, allerdings ist ihre Abschiebung vorerst ausgesetzt, so ein Sprecher des Stuttgarter Justiz- und Migrationsministeriums auf Nachfrage. Vor einem Jahr waren es noch rund 26.000. Darunter befinden sich 1.313 Personen aus Afghanistan, so der Sprecher weiter. 

Debatte um ausreisepflichtige Asylbewerber nach Messerattacke in Aschaffenburg: Rückführungen schwerer Straftäter gefordert

Unklare Identität, fehlende Papiere, aber auch familiäre Bindungen oder eine stattfindende Ausbildung sind die Gründe für eine nicht stattfindende Abschiebung, hinzu kommt eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, die die Abschiebung erschweren.

2024 wurden in Baden-Württemberg 2.873 Personen abgeschoben, davon 736 Straftäter.
2024 wurden in Baden-Württemberg 2.873 Personen abgeschoben, davon 736 Straftäter.

Mehrfach hätten Ministerin Marion Gentges  und Staatssekretär Siegfried  Lorek (beide CDU) eindringlich an das Bundesinnenministerium appelliert, die Rückführungen schwerer Straftäter und Gefährder unter anderem nach Afghanistan wiederaufzunehmen und die dafür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, heißt es weiter aus dem Justiz- und Migrationsministerium.

Tödliche Messerattacke in Aschaffenburg – im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg 2873 Personen abgeschoben

2024 wurden in Baden-Württemberg 2.873 Personen abgeschoben, davon 736 Straftäter. 2.607 Asylbewerber reisten freiwillig aus. 2024 kamen 20.401 Asylbewerber neu nach Baden-Württemberg.

Bei rund einem Viertel der Personen, deren Abschiebung ausgesetzt ist, ist laut Ministerium die Identität nicht geklärt. Obwohl alle Staaten völkerrechtlich dazu verpflichtet sind, die eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, ist der Weg dahin mühsam. Rund die Hälfte aller einreisenden Asylbewerber hat keine Personalpapiere dabei.

Gesetzlich geregelt ist die Aussetzung der Abschiebung im sogenannten Aufenthaltsgesetz im Paragraf 60 in zahlreichen Unterpunkten. Eine Person kann auch mehrere Duldungsgründe auf sich vereinen. Aufgrund familiärer Bindungen dürfen weitere 3.900 Personen zunächst bleiben. 600 Personen dürfen deshalb bleiben, weil es ein übergeordnetes politisches Interesse gibt. Auf weitere 10.000 Personen trifft ein Bündel weiterer Gesetze zu.

In der Stadt Heilbronn leben 485 Menschen, die, so der Rechtsbegriff, vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die meisten kommen mit 93 aus dem Irak, aus Afghanistan sind es 23, aus Syrien 26. Das Landratsamt Heilbronn (ohne Große Kreisstädte) meldet 746 Ausreisepflichtige mit Duldung. Iraker, Gambier und Afghanen sind die größten Gruppen. Eine Duldung hebt die Ausreisepflicht nicht auf, setzt aber aus unterschiedlichen Gründen die Abschiebung aus. Im Hohenlohekreis haben 173 Personen aus mehr als zwei Dutzend Nationen eine Duldung. red

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Kommentare

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Stefan am 24.01.2025 08:17 Uhr

Die Bürger dieses Landes wollen jetzt aber nicht Begründungen hören, warum nicht abgeschoben wird, sondern Lösungen!

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