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Abräumen von Doppelgräbern: Stadt Künzelsau agiert unglücklich

  
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Das Gebaren der Stadt Künzelsau beim Thema Grab-Gebühren geht nicht, findet unsere Autorin.

  

Friedhöfe sind ein sensibles Thema. In jeder Kommune. Umso unglücklicher ist es, wenn hier Fehler gemacht werden, wie dies in der Stadt Künzelsau passiert ist. Für das Abräumen von elf Doppelgräbern wurde den Angehörigen ein viel zu hoher Betrag berechnet.

Einerseits lässt sich die Denkweise der Stadt - Doppelgrab gleich doppelter Aufwand gleich doppelter Preis - nachvollziehen. Dumm nur, wenn das rechtlich nicht von der Satzung gedeckt ist. Das hätte auffallen müssen. Zumal die betroffenen Bürger zu Unrecht belastet wurden, und sie das Geld nun nicht einmal mehr zurückfordern können.

Preis sollte abschrecken

Unglücklich ist auch die Rechtfertigung der Stadt, der hohe Preis solle zur Abschreckung dienen, weil man die Aufgabe eigentlich gar nicht erledigen möchte. Ergänzt um den Hinweis, man habe ja informiert, dass andere die Leistung günstiger erbringen. Ergo: selbst Schuld, wer den hohen Preis akzeptiert. Das geht gar nicht.

Schließlich ist das Abräumen eines Grabes für Angehörige häufig eine emotionale und gerne auch mal überfordernde Angelegenheit. Wenn die Stadt sich mit einer Dienstleistung überfordert fühlt, dann darf das nicht zu Lasten der Bürger gehen.


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