Schwangerschaftsabbrüche: Überfällige Entscheidung
Schwangerschaftsabbrüche sollten vollständig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, findet unsere Autorin.
Jeder hat das Recht auf Selbstbestimmung - das garantiert unser Grundgesetz und die Umsetzung könnte so einfach sein. Doch geht es um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, ist es vieles, aber es ist nicht einfach. Abtreibungen stehen weiterhin im Strafgesetzbuch und das kurz hinter Verbrechen wie Mord und schwerer Körperverletzung. Eine Verortung, die man stillschweigend aus der Nazi-Zeit übernommen hat und bei der man sich fragen muss: Wie ist das möglich?
Die Politik muss deutlich machen: Gleichberechtigung hört nicht bei der Entscheidung über den eigenen Körper auf
Die Abschaffung des §219a StGB, der sogar die Information über Abtreibungen unter Strafe stellte, konnte den Konflikt um das Recht auf Abtreibung nicht lösen. Dringend notwendig wäre eine komplette Streichung des §218 StGB, um von staatlicher Seite unmissverständlich klarzustellen: Gleichberechtigung hört nicht bei der Entscheidung über den eigenen Körper auf.
Es muss verstanden werden, dass niemand sich anmaßen darf, über eine der intimsten Lebensentscheidungen einer anderen Person zu bestimmen, nämlich: Möchte ich ein Kind bekommen? Und bin ich bereit für eine Schwangerschaft, eine Geburt und für die Verantwortung, die daraus entsteht? Es ist bezeichnend, dass es zum einen immer weniger Stellen gibt, die Abtreibungen durchführen und diese zum anderen oft massive Bedrohungen erfahren.
Hass-Mails, Hass-Briefe, Morddrohungen sowie radikale Abtreibungsgegner vor durchführenden Praxen sind keine Seltenheit. An dieser gesellschaftlichen Stigmatisierung konnte auch die Abschaffung des §219a StGB wenig ändern - sie war ein richtiger Schritt und ein wichtiges Symbol, aber die Politik muss mehr tun, um das Thema gesellschaftlich zu enttabuisieren.