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Spielhallen-Gesetz aus dem Wirtschaftsministerium ist schlampig gemacht

  
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Das Land hat beim neuen Glücksspielgesetz versäumt, klare Regeln vorzugeben, sagt unser Autor.

  

Man muss kein Freund von Spielhallen sein, um das Urteil, das der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg gefällt hat, zu begrüßen. Das Gesetz aus dem Wirtschaftsministerium ist schlampig gemacht und öffnet umstrittenen Entscheidungen Tor und Tür. Kein Wunder, dass die Umsetzung der schwammigen Vorgaben heftigen Widerstand hervorruft.

Großer Schaden

Unstrittig am neuen Landesglücksspielgesetz, das zum 1. Juli 2022 in Kraft trat, ist lediglich das Verbot von Mehrfachkonzessionen. Das akzeptieren sogar die Spielhallenbetreiber, zumal sich bei Betreibern von mehreren Einheiten in einem Gebäude teilweise ein Wildwuchs entwickelt hat. Auch die generelle Reduzierung von Spielhallen macht angesichts der Suchtgefahr Sinn. Umso wichtiger sind klare verlässliche Regeln, wie diese Reduzierung rechtlich umgesetzt werden kann. Das hat die Landesregierung im Gegensatz zu anderen Bundesländern versäumt. Nun ist der Schaden groß und die Nacharbeit auch. Mit der können sich nun allerdings die Kommunen vor Ort rumärgern.


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