Meinung: Alle sind in der Pflicht, damit Schulen offen bleiben
Schulschließungen sind weiter möglich. Jeder kann mit seiner Impfung dazu beitragen, dass Kinder Präsenzunterricht haben, betont unser Redakteur.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Schulschließungen mit der Bundesnotbremse als verfassungsgemäß anerkannt, allerdings betont das Gericht ausdrücklich: Es hat damit erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. Das ist mit der wichtigste Satz in der ausführlichen Begründung. Die Politik darf nicht nach Lust und Laune beschließen, die Schulen dichtzumachen. Der Rahmen muss stimmen, die Grundrechte aller werden abgewogen.
Darin besteht das Problem. Niemand will, dass jetzt wieder Schulen geschlossen werden. Unterricht ist so viel mehr als Lernen, digitale Endgeräte ersetzen keine zwischenmenschlichen Kontakte. Schulausflüge, Sportunterricht: All das ist für Kinder und Jugendliche wichtig. Allerdings lässt ein Abschnitt aufhorchen, mit dem die Richter in gewisser Weise alle in die Pflicht nehmen. Schulschließungen waren aus Sicht von Karlsruhe damals unter anderem in Ordnung, weil das Infektionsgeschehen "sehr dynamisch" war. Infektionen hatten sich exponentiell ausgebreitet. Die Furcht stand im Raum, dass Krankenhäuser auf einen Notbetrieb umstellen mussten. Geschlossene Schulen waren Teil eines Gesamtkonzepts. Ein ähnliches Infektionsgeschehen gibt es im Spätjahr 2021 wieder.
Um Infektionen in den Griff zu bekommen, müssen alle ihre Kontakte reduzieren und sich deutlich mehr Menschen impfen lassen. So trägt jeder einzelne dazu bei, dass die Schulen offen bleiben. Die Kinder haben über Monate zurückgesteckt. Jetzt haben endlich sie die volle Aufmerksamkeit verdient. Und offene Schulen.