Kriminalität unter Kindern: Früh einwirken
Kinder, die Kinder töten, sind eine absolute Ausnahme. Es gilt, aufmerksam zu sein, meint unser Autor.
Die schrecklichen Ereignisse in Freudenberg und Wunsiedel lassen einen fassungslos zurück. In beiden Fällen werden Kinder verdächtigt, ein anderes Kind umgebracht zu haben. Die mutmaßlichen Täter sind nicht strafmündig. Ihnen droht kein Gefängnis.
Bei allem Unverständnis, bei aller Wut und der Trauer der Angehörigen sprechen gute Gründe dafür. Denn die Straffälligkeit ab 14 Jahre betrifft nicht nur Tötungsdelikte, die die absolute Ausnahme bilden. Ladendiebstähle, Bedrohungen, Schlägereien unter 12-Jährigen, kurzum, jegliche Straftat müsste von Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt und womöglich von Gerichten abgeurteilt werden. Mit dem derzeitigen Personalstand wäre das schlicht nicht zu leisten. Es existieren andere, bessere Möglichkeiten, um frühzeitig auf straffällig gewordene Kinder und Jugendliche einzuwirken.
Das Haus des Jugendrechts ist ein solches Beispiel. Dort werden Kompetenzen gebündelt. Polizei, Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und Jugendämter tauschen sich auf kurzem Wege aus. Sie machen Hilfsangebote und wirken frühzeitig auf Kinder und Jugendliche ein, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Sie kennen Beratungs- und Anlaufstellen und wirken schnell und effektiv ein. Und sie sanktionieren, wenn es notwendig ist.


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