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Bürgerbegehren gegen die Erweiterung der Hofstelle Weibler: Langer Atem nötig

  
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Welche Rechtsauffassung sich im Streit um das Bretzfelder Bürgerbegehren gegen die Erweiterung der Hofstelle Weibler durchsetzt? Bis jetzt haben zwei Gerichte gegenteilig entschieden.

  
Eine Hürde hat die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich nun genommen: Das Bürgerbegehren dagegen sei nicht zulässig, befindet die Verwaltung.
Eine Hürde hat die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich nun genommen: Das Bürgerbegehren dagegen sei nicht zulässig, befindet die Verwaltung.  Foto: Archiv

Der nächste Schritt ist vollzogen in der Auseinandersetzung der Bürgerinitative "Bretzfeld intakt" mit der Kommune um einen Bebauungsplan. Dabei geht es darum, die weitere Entwicklung der Hofstelle Weibler nicht in dem gewünschten Ausmaß zu akzeptieren. Zu viele Veranstaltungstage verbunden mit mehr Verkehr und mehr Lärm zulasten der Dorfbewohner führen die Menschen, die das Bürgerbegehren unterstützen, als Gründe an.

Sie stören Autos, die auf Wiesen parken, Bach und Biotope gefährden. Das sind berechtigte Sorgen. Dagegen steht ein Familienunternehmen, das vier Inhaberfamilien und den Angestellten auch in Zukunft ein Auskommen bieten soll. Die Erweiterungspläne werden aktuell mit einem Bebauungsplanverfahren betrieben, das privat finanziert, aber vom Gemeinderat begleitet und kontrolliert wird.

Die vorgebrachten Sorgen werden ernst genommen. Der Gemeinderat ist aktuell Herr des Verfahrens und legt die Bedingungen fest. Dass Gutachten gefordert sind, kann sich die BI schon jetzt auf die Fahne schreiben. Doch es geht weiter und wird zu einem Kräftemessen mit ungewissem Ausgang. Sicher ist nur schon jetzt: Es bleiben Gräben. Und möglicherweise geht bereits Erreichtes verloren, wenn die Bauherren andere Möglichkeiten suchen als das - öffentliche und mehrstufige - Bebauungsplanverfahren.

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