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Bürgerbegehren gegen die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich ist wohl nicht zulässig

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Die Gemeindeverwaltung Bretzfeld hat den Wortlaut des Bürgerbegehrens prüfen lassen und hält es nach einem Rechtsgutachten für nicht zulässig. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat daher, das Bürgerbegehren in seiner nächsten Sitzung abzulehnen.

Eine Hürde hat die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich nun genommen: Das Bürgerbegehren dagegen sei nicht zulässig, befindet die Verwaltung.
Eine Hürde hat die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich nun genommen: Das Bürgerbegehren dagegen sei nicht zulässig, befindet die Verwaltung.  Foto: Archiv

Das Bürgerbegehren gegen die geplante Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht zulässig. Das geht aus den Unterlagen für die kommende Gemeinderatssitzung hervor. Am Donnerstag, 20. April, 19 Uhr, tagen die Räte in der Mehrzweckhalle Schwabbach, um das Thema zu beraten.

Grund für die Unzulässigkeit liegt den Experten zufolge an zwei Dingen

Zum einen sei die Fragestellung mit Spiegelstrich zweigeteilt und damit nicht zulässig. Zum anderen unterliege ein Teil der Frage nicht dem Wirkungskreis der Kommune. Konkret: Die Frage vor dem ersten Spiegelstrich habe die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Gegenstand, der zweite Teil richte sich gegen die Erweiterung der Hofstelle Weibler. Für Bebauungspläne ist die Gemeinde zuständig, hier wäre das Bürgerbegehren zulässig.

Doch die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzung eines Grundstücks sei Angelegenheit des Landratsamts und nicht der Gemeindeverwaltung.

Ein Bürgermeisterkandidat hatte für das Bürgerbegehren geworben

Die Verwaltung hat das Bürgerbegehren in den vergangenen Wochen von einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen. Das Bürgerbegehren war am 24. Februar bei der Verwaltung eingereicht worden. Es richtet sich gegen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Siebeneicher Straße", der in öffentlicher Sitzung am 24. November 2022 vom Gemeinderat gefasst worden war und ein mehrstufiges und transparentes Beteiligungsverfahren einleitet.

Initiiert wurde das Bürgerbegehren vor allem von Ralf Maier, der dann auch als Kandidat bei der Bürgermeisterwahl am 12. März kandidierte. Er hat 890 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt und abgegeben als Vertreter der Bürgerinitiative "Bretzfeld - intakt". Notwendig wären 709 Unterschriften gewesen. Die Vertrauenspersonen haben im Vorfeld der Sitzung Gelegenheit, Stellung zu beziehen.

Ganz ohne Bedingungen wird Weibler trotzdem nicht erweitern können

In der Beratungsunterlage wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch zusätzliche Regelungen mit Blick auf Lärmemissionen und Berechnungen zu Starkregenereignissen aufgenommen werden. Auch werde eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Abwägung der Interessen sichergestellt.

 

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