Bade- und Wassersportverbot am Breitenauer See: Das gibt Ärger
Das Badeverbot am Breitenauer See zu überwachen, wird schwierig, meint unsere Autorin.
Folgendes Szenario: Es ist heiß, die Sonne strahlt, auf den Liegewiesen haben sich Erholungssuchende ausgebreitet. Sie lechzen nach Abkühlung. Und dann werden sie sich, das verlockende Wasser direkt vor Augen, das Vergnügen versagen, in den Breitenauer See zu steigen? Weil die rot-weißen Absperrbänder sie abhalten und sie sich nach den Verbotsschildern für Baden und Wassersport richten? Schön wär"s - man kann es nur hoffen.
Sobald der erste Regelbewacher seine Zehen ins Nass taucht oder ein Stand-Up-Paddler auf der glatten Wasseroberfläche dahingleitet, wird das eine Gruppendynamik auslösen. Der See hat doch wieder ausreichend Wasser, werden sich die Ignoranten verteidigen. Ein Irrtum, nicht so viel Wasser, dass die Uferkante nicht mehr - vor allem für Kinder - gefährlich werden könnte, nicht ein Schritt plötzlich in unerwarteter Tiefe landet. Abgesehen davon, der Naherholungszweckverband darf den See gar nicht freigeben, wenn der in der Verordnung festgeschriebene Wasserstand nicht erreicht ist.
Zudem muss man wissen: Keine Badesaison bedeutet, dass das DLRG, dessen Stützpunkt grundlegend renoviert wird, auch keine Aufsicht leistet. Schnelle Rettung im Notfall ist nicht gegeben. Der Verband muss das Verbot strikt kontrollieren, auch wenn ihm das jede Menge Ärger einbringt. Die Strafen jedenfalls sind empfindlich.
Kommentare öffnen


Stimme.de
Kommentare