Fünf Mythen über Sonnencreme: Was stimmt wirklich?
Sommerzeit ist Sonnencreme-Zeit. Ums richtige Eincremen drehen sich einige Mythen. Was stimmt wirklich? Ein Faktencheck liefert Klarheit.

Mit dem Beginn der Sommersaison tauchen wieder viele Fragen zur Wirksamkeit von Sonnencreme auf. Um sich vor UV-Strahlung der Sonne zu schützen, ist Eincremen ein Muss. Doch wie geht man dabei vor? Und was ist ein Unding? Unser Faktencheck hilft weiter.
Sonnenschutz im Schatten ist überflüssig – Falsch
Viele Menschen glauben, dass im Schatten kein Sonnenschutz nötig ist. Zwar sinkt die UV-Strahlung im Schatten um rund die Hälfte, dennoch ist Vorsicht geboten, erklärt der ADAC. UV-Strahlung kann nicht nur direkt von oben auf die Haut treffen, sondern auch von Wasser, Schnee oder hellem Sand reflektiert werden. Dadurch kann die Haut selbst unter einem Sonnenschirm Schaden nehmen.
Besonders an Tagen mit hohem UV-Index ist es ratsam, auch im Schatten hautbedeckende Kleidung, eine Kopfbedeckung, eine Sonnenbrille und Sonnenschutzmittel zu verwenden, so der ADAC. Den tagesaktuellen UV-Index können Interessierte beim Deutschen Wetterdienst oder über Wetter-Apps auf dem Smartphone abrufen.
Nachcremen verlängert den Sonnenschutz – Falsch
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, Sonnencreme 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. Um die Schutzwirkung der Sonnencreme aufrechtzuerhalten, sollte regelmäßig nachgecremt werden: mindestens alle zwei Stunden und besonders nach dem Baden und Abtrocknen. Wichtig ist auch, dass der Lichtschutzfaktor (LSF) der Sonnencreme hoch genug ist.
Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, um wie viel die Sonnencreme den natürlichen Schutz der Haut verlängert. Zum Beispiel kann sich eine Person mit sehr heller Haut im Sommer nur etwa zehn Minuten ungeschützt im Freien aufhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Eine Sonnencreme mit LSF 30 würde diese Zeit um den Faktor 30 verlängern, also auf 300 Minuten (fünf Stunden) ohne Sonnenbrand.
Diese Schutzzeit kann nicht durch erneutes Auftragen von Sonnencreme verlängert werden – auch nicht mit einer Creme mit höherem Lichtschutzfaktor. Nach Ablauf dieser Zeit hat die Strahlung die Haut bereits durchdrungen, und die Schutzwirkung ist erschöpft. Eine Sonnenpause ist nötig. Bei einem Test der Stiftung Warentest konnten einige Sonnencremes übrigens überhaupt nicht überzeugen.
Tagescreme als alleiniger Sonnenschutz ausreichend? – In einigen Fällen richtig
Die Verwendung einer Tagescreme mit integriertem UV-Filter kann in manchen Fällen ausreichen, sofern sie einen ausreichenden Lichtschutzfaktor aufweist. Kerstin Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW, betont jedoch die Wichtigkeit, dass der Lichtschutzfaktor klar auf der Verpackung angegeben sein muss.
Ohne diese Angabe kann die Schutzwirkung nicht beurteilt werden. Dermatologe Liebich warnt zudem davor, dass eine zu geringe Menge aufgetragener Tagescreme den Schutz deutlich verringert. Insbesondere bei teureren Cremes könnte der Anreiz bestehen, zu sparsam damit umzugehen, was die Schutzwirkung weiter mindern würde.

Sonnencreme stoppt Vitamin-D-Bildung – Falsch
Vitamin D ist für den menschlichen Körper essenziell, insbesondere für gesunde Knochen und kräftige Muskeln. Etwa 80 bis 90 Prozent des Vitamin-D-Bedarfs werden jedoch nicht über die Nahrung gedeckt, sondern mithilfe von Sonnenlicht. Damit der Körper Vitamin D überhaupt bilden kann, benötigt die Haut UV-B-Strahlung. Das bedeutet jedoch nicht, dass es empfehlenswert ist, sich stundenlang der Sonne auszusetzen, betont der ADAC.
Der ADAC führt weiter aus: Für helle Hauttypen genügen fünf bis zehn Minuten in der Sonne, während für mittlere Hauttypen zehn bis 15 Minuten ausreichend sind. Obwohl Sonnencreme die Haut vor UV-B-Strahlung schützt und theoretisch die Vitamin-D-Synthese reduzieren könnte, zeigen Studien unter realen Bedingungen, dass Menschen, die regelmäßig Sonnencreme verwenden, nicht häufiger an Vitamin-D-Mangel leiden, so das Urteil des ADAC.
Vorbräunen im Solarium schützt die Haut – Falsch
Das Vorbräunen im Solarium ist keine geeignete Vorbereitung, um sich vor Sonneneinstrahlung zu schützen. "Zwar stimmt es, dass gebräunte Haut eine leicht erhöhte Eigenschutzzeit hat", erklärt der ADAC, jedoch lässt sich damit höchstens Lichtschutzfaktor drei oder vier erreichen.
Grund dafür, dass der Besuch im Solarium keine geeignete Vorbereitung für den Sonnenschutz ist, sind die UV-A-Strahlen. Das in Solarien verwendete Licht besteht vorwiegend aus UV-A-Strahlen, die für eine schnelle, aber nicht dauerhafte Bräune sorgen. "Zum Schutzaufbau brauchen wir eben auch einen UV-B-Anteil, der im Solarium aber verboten ist", erklärt Dermatologe Christoph Liebich aus München.
Da UV-B-Strahlen in vielen Solarien herausgefiltert werden, bietet das Bräunen im Sonnenstudio keinen adäquaten Schutz vor Sonnenbrand und langfristigen Hautschäden. Generell entstehe beim Vorbräunen im Solarium eine Strahlenbelastung. Nicht ohne Grund sind Solarien für Menschen unter 18 Jahren verboten. "Jegliche zusätzliche Strahlung ist nicht gut", betont Liebich.
Ob Sonnencreme aus dem Vorjahr noch genutzt werden kann, ist ebenfalls eine häufig gestellte Frage.
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