Wasser, Hagel, Sturmböen: Welche Schäden die Versicherung zahlt – und welche nicht
Heftige Unwetter sorgen immer wieder für Schäden an Gebäuden, Inventar oder Autos – auch im Raum Heilbronn und Hohenlohe. Diese Sturmschäden sind von Versicherungen abgedeckt.
Wenn Unwetter mit Starkregen, Wind und Hagel über die Region Heilbronn und Hohenlohe ziehen, kann es zu Überflutungen, abgedeckten Dächern, und anderen Schäden am Haus und Auto kommen. Welche Versicherung zahlt was? Und ab wann ist es ein Versicherungsfall?
Haftung bei Unwetterschäden: Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen zahlen
Für Sturmschäden haften je nach Fall beispielsweise Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen. Schäden an der baulichen Struktur des Hauses sind etwas für die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Hausrat werden ein Fall für die Hausratversicherung, schreibt die Verbraucherzentrale.
Das gilt genauso für Blitzeinschläge. Schäden durch Überspannung, oder einen Kurzschluss sind aber nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Klausel dazu über die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Für Schäden am Auto, beispielsweise durch Hagel, springt in der Regel die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung ein.
Ein Sturmschaden bei Gebäude- und Hausratsversicherungen liegt erst ab einer Windstärke von Stufe 8 (also ab Windgeschwindigkeiten von 62 Kilometern pro Stunde) vor. Aber auch, wenn sich die Windstärke im Nachhinein nicht feststellen lässt, kann gegebenenfalls trotzdem von einem Sturmschaden ausgegangen werden, zumindest wenn beispielsweise in der Umgebung auch andere Gebäude oder Sachen durch den Sturm beschädigt wurden, schreibt die Verbraucherzentrale.
Wasserschäden nach Unwettern: Oft haftet nur die Elementarschädenversicherung
Bei überfluteten Kellern und durch Wasser beschädigte Wände und Inventar hilft nur eine Elementarschädenversicherung, denn Gebäude- und Hausratversicherungen haften nicht für durch eindringendes Wasser entstandene Schäden, so die Verbraucherzentrale.
Je nach Bedingungen kann eine Police für Elementarschäden, die oft als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist, laut Verbraucherzentrale folgende Fälle abdecken:
- Ausuferung oberirdischer Gewässer (aber nicht durch Sturmflut)
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
Die Verbraucherzentrale gibt außerdem wichtige Hinweise für Menschen, die keine Elementarschädenversicherung bekommen können: „Bekommen Sie keine Versicherung, sollten Sie grundsätzlich die Ablehnungsschreiben der Versicherungsunternehmen aufheben. Häufig erhält man im Falle eines solchen Schadensereignisses Staatshilfen nur dann, wenn kein Versicherungsschutz zu bekommen war.“
Sturmschäden durch herumfliegende Gegenstände: Wann die Haftpflichtversicherung zahlt
Sollten Gegenstände, wie etwa Gartenmöbel durch den Wind weggetragen werden und Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen, zahlt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Das ist der Fall, wenn die Gartenmöbel nicht ausreichend gegen das Wegfliegen gesichert waren.
Wurden ausreichende Vorkehrungen getroffen, sind die Wohngebäudeversicherung und die Krankenversicherung der Geschädigten gefragt.
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