Sollte das Tanzen an Karfreitag verboten bleiben? Ein Pro und Contra

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An Karfreitag ist das Tanzen untersagt, weil Jesus am Kreuz starb. Kritiker sehen darin eine rückständige Bevormundung durch Staat und Kirche. Sollte das Tanzverbot beibehalten werden? Unsere Autoren sind unterschiedlicher Meinung.


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Wie Jesus vor knapp 2000 Jahren starb, ist in der Bibel bei den vier Evangelisten nachzulesen. Sie setzen jeweils andere Schwerpunkte der Kreuzigung, sind sich in einer Sache jedoch einig: Die Tortur zog sich über mehrere Stunden hinweg. Und schon zuvor wurde der Sohn Gottes geschlagen und gedemütigt.

Gläubige gedenken diesem Leiden Jesu an Karfreitag, der als Ausdruck der Trauer bis heute ein „stiller Feiertag“ ist. Es gilt zum Beispiel ein gesetzliches Tanzverbot. Ist der Schutz dieses christlichen Feiertags noch gerechtfertigt in einer Zeit, in der sich mehr als die Hälfte der Deutschen als nicht religiös bezeichnet? Oder sollte die persönliche Freiheit schwerer wiegen und jeder tanzen dürfen, wann er will? Unsere Autoren sind unterschiedlicher Meinung.

Pro zum Tanzverbot an Karfreitag: Wer den Feiertag will, sollte die Tradition dahinter respektieren

Von Maren Wagner

Man muss nicht an das Leiden und Sterben Jesu glauben, um das Tanzverbot an Karfreitag zu akzeptieren. Es genügt, dem Prinzip der Logik zu folgen. Millionen Arbeitnehmer haben an Karfreitag einen bezahlten freien Tag, weil der Staat davon ausgeht, dass die Passion Christi heute noch von einer ausreichenden Zahl an Menschen ernst genommen wird. Wäre das anders und wären die beiden großen christlichen Kirche mit ihren Glaubensinhalten also irrelevant, wäre auch der Feiertag bedeutungslos und könnte abgeschafft werden. Soweit ist es noch nicht gekommen.

In der christlichen Kirche ist der Karfreitag ein wichtiger Tag in der Osterzeit. Die Gläubigen wollen in Stille der Tortur gedenken, die der Sohn Gottes nach ihrer Überzeugung auf sich genommen hat, um alle Menschen von ihren Sünden zu befreien. Zugleich wollen sie Buße tun, dass er das Martyrium der Kreuzigung auf sich nehmen musste. Deshalb ist das Feiern an diesem Tag verboten. Und weil das Gedenken an das Leid Christi prägend für das Christentum ist, ist dieses Verbot gesetzlich verankert.

Das zu respektieren, gebietet auch der Anstand: Den Feiertag zu wollen, die Traditionen dahinter aber zu ignorieren, ist Rosinenpickerei.

Contra zum Tanzverbot an Karfreitag: Nicht-Christen sollten das Verbot nicht aufgezwungen bekommen

Von Simon Bitsch

In Deutschland gibt es die negative Glaubensfreiheit. Jeder hat das Recht, keinen Glauben zu haben. Die Regel verbietet es dem Staat, eine Überzeugung zu bevorzugen. Wieso werden Nicht-Christen dann gezwungen, bei Verstößen sogar mit Bußgeldern gegen Clubbetreiber, anlässlich des Tods Jesu aufs Tanzen zu verzichten?

Aber auch über den trockenen Gesetzestext hinaus gibt es viele Probleme mit dem „stillen Freitag“: Die Regelungen sind in jedem Bundesland anders. Wie soll man denn einem Clubbetreiber in Baden-Württemberg erklären, dass er Strafe zahlen muss für tanzende Gäste am Karfreitag, während das in Berlin weniger eingeschränkt ist? Und ist der Tod Christi im Ländle weniger traurig, weil hier am Karsamstag schon wieder vier Stunden früher gefeiert werden darf als in Bayern? Dann sind Clubs sowieso meist abgeschirmt, oft in Industriegebieten, wo sie mit ihrer Lautstärke und ausgelassenen Atmosphäre niemanden stören: Wieso tun sie das dann auf einmal am Karfreitag?

Keine Kommune muss ein Festival in der Stadtmitte genehmigen, während in der Kirche daneben der Karfreitagsgottesdienst stattfindet, aber lasst die Menschen doch in die Disco gehen, wenn sie das möchten.

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