Gewalttat in München – Mutmaßlicher Täter hat Aufenthaltserlaubnis
Bei dem mutmaßlichen Täter von München handelt es sich um einen afghanischen Asylbewerber. Sein Asylantrag war zwar abgelehnt worden – aber er hatte einen gültigen Aufenthaltstitel. Und nicht nur das.
Die Gewalttat in München sorgt bundesweit für Entsetzen und liefert neuen Zündstoff für die Migrationsdebatte im Wahlkampf. Zunächst hieß es, der 24-jährige Afghane, der am Mittwoch in eine Menschenmenge gefahren ist, sei ein abgelehnter Asylbewerber. Er solle laut ersten Meldungen eine Duldung besessen haben. Nun stellt sich heraus: Der Mann besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland.
Mutmaßlicher Anschlag in München – junger Afghane hat Aufenthaltserlaubnis
Der junge Afghane, der in München mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, hatte nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. „Damit war der Aufenthalt des Täters bis zum heutigen Tage nach gegenwärtigem Erkenntnisstand absolut rechtmäßig“, sagte Herrmann am Abend der Deutschen Presse-Agentur in München.
Zugleich berichtete der Minister, dass der Mann nach neuesten Erkenntnissen und entgegen erster Informationen am Mittag nicht wegen Ladendiebstählen auffällig geworden war.
Auto fährt in München in Menschenmenge – Mutmaßlicher Täter war Ladendetektiv
Nach Worten Herrmanns kam der Afghane Ende 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylverfahren wurde demnach im Jahr 2020 endgültig abgeschlossen, mit einem Ablehnungsbescheid und der Aufforderung zur Ausreise.
Die Landeshauptstadt München habe dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid erlassen und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis. Der junge Mann habe eine Schule besucht und eine Berufsausbildung gemacht. «Er war dann als Ladendetektiv für zwei Sicherheitsfirmen tätig», berichtete der Innenminister.
Mutmaßlicher Anschlag in München – junger Afghane war nicht ausreisepflichtig
Deshalb habe es zunächst auch ein Missverständnis gegeben, eben weil der Mann in mehreren Ladendiebstahlprozessen aufgetreten sei. „Er war nicht selbst Tatverdächtiger, sondern er war Zeuge“, stellte Herrmann klar.
Über eine Verlängerung des Aufenthaltstitels sei zuletzt noch nicht entschieden gewesen - die Erlaubnis habe somit weiter gegolten, bis zu einer Entscheidung.
Nach Gewalttat in München: Markus Söder bestätigt Aufenthaltsgenehmigung
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte am Abend im ZDF: „Der Täter selber war wohl bislang eher unauffällig. Es gibt also keine entsprechenden Hinweise. Er war nicht ausreisepflichtig.“ Ein Asylantrag des Mannes sei zwar abgelehnt worden. Die Landeshauptstadt München habe aber eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, der junge Mann sei auch berufstätig gewesen.
«Und auch bisherige extremistische Hintergründe sind jedenfalls nicht auf den ersten Blick so leicht erkennbar», betonte Söder. Deshalb müsse jetzt weiter ermittelt werden, was der Grund für die schlimme und furchtbare Tat sei.

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