Vermieter verbietet Haustier: Mieterbund Heilbronn erklärt Rechtslage
Bei vielen Vermietern gilt: Hunde, Katzen und Kleintier kommen mit nicht ins Haus. Aber darf der Eigentümer Haustiere wirklich verbieten? Der Mieterbund Heilbronn hat die Antworten.
Eine passende Wohnung zu finden ist in Deutschland dieser Tage eine Herausforderung. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und hart umkämpft. Manche Personengruppen sind bei Vermietern besonders unbeliebt – darunter auch Bewerber mit Haustieren. Und auch wer bereits die Traumwohnung gefunden hat und sich nun gerne einen tierischen Mitbewohner anschaffen will, stößt beim Eigentümer oft auch Widerstand.
Aber dürfen Vermieter Hund, Katze und Co. eigentlich verbieten? Die Heilbronner Stimme hat beim Mieterbund Heilbronn nachgefragt. Maßgebend dafür ist der Mietvertrag, erklärt Rechtsanwalt Ulrich Weiß. Genauer gesagt, ob darin eine Regelung für Haustiere festgeschrieben ist. Auch die Tierart ist entscheidend.
Haustier in der Wohnung: Was, wenn nichts im Mietvertrag steht?
Bei der Rechtslage bestehe Einigkeit, dass Kleintiere wie Hamster, Ziervögeln gehalten werden dürfen. Dies gehöre zum sogenannten „vertragsgemäßen Gebrauch“, der angewendet wird, wenn keine explizite Regelung im Mietvertrag steht. Ausgefallene Tierarten (beispielsweise Giftschlangen) würden hierzu aber nicht zählen, ergänzt Weiß.
„Bei Hunden und Katzen ist die Antwort grundsätzlich nicht ganz so einfach“, gibt Weiß zu bedenken. Ob deren Haltung vertragsgemäß ist, lasse sich nur unter einer Abwägung der Interessen aller Beteiligten beantworten. „Zu den Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Art und Größe der angemieteten Mietsache, persönliche Verhältnisse und so weiter“, erklärt der Rechtsanwalt.
Haustierhaltung im Mietervertrag verboten: Welche Klausel ist wirksam?
Manche Mieterverträge verbieten grundsätzlich die Tierhaltung in der Wohnung. Eine solche Klausel ist unwirksam, betont Ulrich Weiß. Denn damit wären auch kleine Tiere verboten. Aber Vorsicht: „Die Unwirksamkeit der Klausel bedeutet nicht, dass nun jede Tierhaltung erlaubt ist.“
Eine Mietvertragsklausel, die die Zustimmung des Vermieters für jede Art der Tierhaltung verlangt, sei unwirksam. Eine Klausel, die die Haltung von Kleintieren erlaubt, jedoch die Hunde- oder Katzenhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, sei hingegen grundsätzlich wirksam. Der Vermieter dürfe dann die Hunde- oder Katzenhaltung nicht pauschal verbieten, sondern müsse seine Entscheidung begründen.
„Insgesamt ist die Frage der Tierhaltung somit recht komplex und von dem jeweiligen Klauselwerk des individuellen Mietvertrags abhängig“, meint Ulrich Weiß.
Wie tierfreundlich ist der Wohnungsmarkt in Heilbronn?
„Nach meiner persönlichen Einschätzung ist der Wohnungsmarkt, was Hunde- und Katzenhaltung angeht, eher problematisch“, findet Weiß. Für viele Vermieter stünden die naheliegenden Probleme wie Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie Schäden an der Mietsache im Vordergrund. Daher empfänden viele Eigentümer die Vermietung an Tierhalter eher kritisch.
Das Tierheim Heilbronn berichtet Ähnliches. Demnach gebe es vermehrt verzweifelte Suchende, die ihre Tiere abgeben, weil sie sonst keine Wohnung finden. Was man dagegen tun kann, weiß auch Rechtsanwalt Ulrich Weiß nicht. „Tatsächlich sinnvolle Tipps, die über allgemeine Empfehlungen wie Freundlichkeit, Offenheit etc. hinausgehen, gibt es aus meiner Sicht nicht“, erklärt er.

Stimme.de