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Hund und Katze verboten
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Wohnungssuche „scheitert sehr oft an Haustieren“: Heilbronner Tierheim kritisiert Vermieter

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Wohnungssuche ist hart, mit Haustier oft noch härter. Der Heilbronner Wohnungsmarkt ist wenig tierfreundlich, kritisiert das Tierheim. Aber dürfen Vermieter Hunde und Katzen eigentlich verbieten?


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In Deutschland ist Wohnraum knapp. Einer aktuellen Analyse zufolge fehlen mehr als eine halbe Million Wohnungen. Der Chef der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, spricht gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) von einer „dramatischen Wohn-Not“ und bemängelt besonders, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum und Sozialwohnungen gibt. 

Wohnungssuchende in Deutschland erleben das am eigenen Leib. Die Konkurrenz ist groß, selbst für Bewerber mit unbefristetem Arbeitsvertrag und einer positiven Schufa-Auskunft. Familien, Studenten und Menschen mit Migrationshintergrund haben es meist besonders schwer – ebenso wie Besitzer von Haustieren. 

Hunde, Katzen, Kleintiere: So stehen Vermieter zu Haustieren in der Wohnung

Das Wohnungsportal Immobilienscout24 hat im Jahr 2023 eine Umfrage unter knapp 1.500 Vermietern in Deutschland durchgeführt. Demnach erlauben rund 77 Prozent ausschließlich Kleintiere. Bei Hunden und Katzen sind es 37 Prozent. Echsen, Schlangen und Vogelspinnen sind mit neun Prozent besonders unbeliebt, und auf dem letzten Platz landen Papageien, Frettchen und Ratten mit sieben Prozent. 

Wer mit einem Haustier eine neue Wohnung sucht, hat also oft deutlich schlechtere Karten bei Vermietern als Bewerber ohne Haustier. In manchen Fällen ist die Verzweiflung der Suchenden so groß, dass sie sich von ihren Tieren trennen. „Leider kommt es auch immer wieder vor, dass sich Haustierbesitzer an uns wenden, die keine Wohnung finden und aus diesem Grund ihre Tiere ins Tierheim geben“, berichtet Anja Fischer, stellvertretende Vorsitzende des Tierschutzvereins Heilbronn und Umgebung e.V. 

Tierfreundlicher Wohnungsmarkt? Fehlanzeige, berichtet das Heilbronner Tierheim

Den Wohnungsmarkt in Heilbronn schätzt Fischer als wenig tierfreundlich ein. Es gebe kaum bezahlbaren Wohnraum in der Stadt und Umgebung. „Sollte man in die engere Wahl kommen, dann scheitert es sehr oft an den Haustieren, die mit einziehen möchten.“ Die Erfahrung hätten auch Mitarbeiter des Tierheims gemacht. Die Vorsitzende Silke Anders habe mit Hund und Katze fast ein Jahr nach einer Wohnung gesucht. Und das, obwohl sie den Suchradius auf den Umkreis von 30 Kilometern ausgeweitet hatte und die Miete nach oben offen gewesen sei.

In der Folge passiere es immer öfter, dass Wohnungssuchende Kleintiere oder auch Katzen und Hunde abgeben, da der neue Vermieter keine Haustiere genehmigt. 

Haustiere in Wohnungen verbieten: So ist die Rechtslage für Mieter und Vermieter

Aber dürfen Vermieter Haustiere eigentlich verbieten? Eine Anfrage an den Mieterbund Heilbronn-Franken blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Nach Angabe von Immobilienscout24 hängt das entscheidend vom Tier selbst und vom Mietvertrag ab. Kleintiere seien grundsätzlich erlaubt. Darunter zählen etwa Hamster, Meerschweinchen, Zierfische und Ziervögel. Also Tiere, die die Wohnung nicht verlassen und geräuscharm sind. Ihre Haltung müsse der Vermieter ungefragt akzeptieren.

Bei größeren Tieren sei es vom Einzelfall abhängig. Dabei spiele die Unterbringung der Tiere sowie die Belästigung der Nachbarn eine Rolle. Gift- und Würgeschlangen sowie Kampfhunde könnten gefährlich sein und Krach verursachen. Für ihre Haltung sei zwingend eine Einwilligung des Mieters erforderlich.

Hunde und Katzen sind ein komplizierter Fall bei Mietwohnungen

Bei Hunden und Katzen wird es kompliziert. „Die Mehrzahl der Gerichte tendiert zu der Ansicht, dass sie ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden dürfen“, schreibt das Portal auf seiner Internetseite. Der Bundesgerichtshof habe die Standartklausel 2013 für ungültig erklärt, die ihre Haltung grundsätzlich verbietet. Eine Klausel, wonach eine vorherige Zustimmung des Vermieters nötig ist, ist hingegen zulässig.

Der Vermieter darf die Haltung also verweigern. Allerdings sollte geklärt sein, unter welchen Bedingungen er eine Zustimmung oder Absage erteilen darf, etwa wenn die Hausgemeinschaft durch langes Bellen gestört wird. Diesen Bedenken sollten aber nicht schwerer wiegen als die Interessen des Mieters – zum Beispiel bei einem Blindenhund oder einem Hund für therapeutische Zwecke. 

Tipps für die tierfreundliche Wohnungssuche auf Immobilienportalen

Es ist empfehlenswert, sich nur auf Wohnungen zu bewerben, die im Vorfeld angeben, dass Haustiere erlaubt sind. So können sich Bewerber unnötigen Frust und Absagen ersparen. Bei Immobilienscout24 etwa ist es möglich, den Filter „Haustiere“ zu setzen. So erscheinen nur Suchergebnisse mit Wohnungen, in denen Haustiere grundsätzlich oder nach Vereinbarung erlaubt sind. Auch andere Online-Immobilienportale bieten diese Suchfunktion an.




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