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Verspätungen und Zugausfälle: Ab wann haben Reisende Recht auf Entschädigung?

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Bei der Deutschen Bahn fallen immer wieder Züge aus oder kommen deutlich später ans Ziel als geplant. Reisenden stehen dann einige Rechte zu.


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Wer mit der Deutschen Bahn (DB) unterwegs ist, kann schon mal auf seinen Zug warten. Immer wieder kommt es zu Verspätungen und Zugausfällen. Die Fahrpläne der DB können mittlerweile nur noch geschätzt werden, da zahlreiche Sanierungen an maroden Strecken für massive Störungen sorgen und ein geordneter Ablauf kaum mehr möglich ist. Nichtsdestotrotzstehen bereits Ticketpreiserhöhungen im Raum, weil in den kommenden Jahren die Gleismaut bei der Bahn-Tochter InfraGo steigen sollen.

Doch welche Rechte haben Reisende eigentlich, wenn der Zug zu spät kommt oder sogar ganz ausfällt? Ab wann kann eine Entschädigung verlangt werden? Die wichtigsten Passagierrechte hat die Redaktion zusammengefasst.

Über eine Stunde zu spät am Ziel: Diese Rechte haben Bahn-Reisende 

Wenn Reisende mit der Bahn unterwegs sind, können sie erst bei einer Verspätung von einer Stunde Ansprüche erheben. Kommt der Zug 60 Minuten später am Zielbahnhof an, erstattet die Deutsche Bahn 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Kommt der Zug zwei Stunden später an, werden 50 Prozent erstattet. Bei einem Ticket mit Hin- und Rückfahrt wird für die jeweils betreffende Teilstrecke die Entschädigung berechnet.

Fahrgäste können wählen, zwischen einer Erstattung oder einem Gutschein. Bei einem Ticketpreis von unter vier Euro gibt es aber laut Deutscher Bahn gar keine Entschädigung. 

Verspätung bei Bahn-Zeitkarten: Diese Regeln gelten für Kunden

Bei Zeitkarten gibt es ebenfalls eine Entschädigung pro Fahrt (maximal 25 Prozent), wenn Reisende 60 Minuten später am Zielbahnhof ankommen. Diese fällt wie folgt aus:

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Bahn-Kunden haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen aber innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

Verspätung bei Weiterfahrt: Das können Bahn-Kunden tun

Wer mit einem anderen Zug weiterfahren möchte, aber 20 Minuten Verspätung hat, der kann die Fahrt:

  • zum nächsten Zeitpunkt auf der gleichen oder über eine andere Strecke fortsetzen.
  • zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
  • mit einem nicht reservierungspflichtinge Zug fortsetzen.

Wollen Bahn-Kunden bei Verspätung auf einen Fernzug (ICE oder IC) umsteigen, muss zunächst ein erforderliches Ticket gekauft werden. Dieses kann aber im Nachgang über das Servicecenter eingereicht werden und die Kosten werden erstattet. Diese Regelung gilt aber nicht bei Deutschland-Tickets, Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets.

Bei Verspätung und Zugausfall: Das passiert, wenn Reisende nie ans Ziel kommen

Kommen Bahn-Kunden wegen einer Verspätung von über 60 Minuten oder mehr oder wegen eines Zugausfalls gar nicht ans Ziel oder müssen die Reise abbrechen, dann kann der volle Fahrpreis erstattet werden. Ist man nur eine Teilstrecke weit gekommen, wird der restliche Teilbetrag ebenfalls entschädigt.

Wegen Ausfällen oder Verspätungen: Bahn-Reisende dürfen Alternativen nutzen

Schafft es die Deutsche Bahn nicht, Reisende innerhalb von 100 Minuten über Möglichkeiten nach einem Ausfall oder Verspätung zu informieren, dann steht Kunden das Recht zu, auf andere Bahn-Linien umzusteigen. Dazu zählen zum Beispiel Flixtrain oder Nightjet. Die Kosten muss die DB dann übernehmen.

Dies gilt aber nicht für Taxis, Flugzeuge oder andere Abholungsmöglichkeiten. Hier gilt nur ein Entschädigungsrecht von maximal 120 Euro, wenn es sonst gar keine Möglichkeit gibt, bis Mitternacht ans Ziel zu kommen. Fällt also zum Beispiel die letzte fahrplanmäßige Verbindung aus, können Taxi-Kosten erstattet werden.

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