Glatte Gehwege und Straßen: Das müssen Anwohner zur Räumpflicht wissen
Im Winter müssen Anwohner Gehwege und Straßen freihalten und mitunter auch gegen Glätte behandeln. Wie die Regelung in Eppingen ist – und warum Streusalz oft keine gute Idee ist.
Das Räumen und Streuen von Gehwegen ist im Winter verpflichtend für Wohneigentümer, Mieter und Pächter. Verwendet werden dürfen jedoch nur abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Sand, Splitt, Kies oder Granulat. Denn der private Gebrauch von Streusalz ist in vielen Kommunen, darunter in Heilbronn, verboten. Was wo gilt – dafür lohnt sich ein Blick in die Kommunalsatzungen.
Wer in Eppingen beispielsweise ein Grundstück besitzt, ist im Winter selbst für sichere Gehwege verantwortlich. Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, gilt diese Pflicht „für alle Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage“, unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht.
Kein Gehweg vorhanden? Trotzdem gibt es Räumpflichten
Anwohner müssen demnach Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee räumen und bei Glätte streuen. Das betrifft nicht nur Bürgersteige, sondern auch Fußwege sowie Fußverbindungswege.
Gibt es vor einem Grundstück keinen Gehweg, greift eine Ersatzregelung: In diesem Fall müssen die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand geräumt und gestreut werden. Laut Stadt Eppingen ist dabei „eine Breite von 1,50 Metern“ freizuhalten, damit Fußgänger sicher unterwegs sein können. Generell gilt, dass die geräumten Flächen so breit sein müssen, „dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist“.
Wann Anwohner in Eppingen räumen und streuen sollten
Auch zeitlich sind klare Vorgaben einzuhalten. Die Gehwege müssen werktags spätestens bis 7.30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. „Tritt nach diesem Zeitpunkt erneut Schnee- oder Eisglätte auf, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen.“ Diese Verpflichtung endet abends um 21 Uhr.
Der Einsatz von Streusalz solle auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Auch der städtische Bauhof halte sich an diese Vorgaben. Ob der Einsatz von Streusalz bei Glätte und Schnee erlaubt ist, ist auch in anderen Kommunen Thema.
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